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Fotos: Schuh (1)

www.ak-umwelt.at

Seite 6

Wirtschaft & Umwelt 1/2016

Nachrichten

halte und Unternehmen, von

denen unerwünschte Effekte auf

die Umwelt ausgehen. Im Fokus

standen die Bereiche Energieer-

zeugung und -nutzung, Verkehr

sowie Wohnen. Wie in den meis­

ten anderen EU-Staaten spielen

hierbei direkte Subventionen

gegenüber steuerlichen Begün-

stigungen eine untergeordnete

Rolle. Nach Berechnungen des

WIFO beträgt das Volumen der

„umweltkontraproduktiven För-

derungen“ 3,8 bis 4,7 Milliarden

Euro pro Jahr. Der größte Anteil

(53 Prozent) entfällt dabei auf

den Verkehr, gefolgt von Energie

(37 Prozent) und Wohnen (10

Prozent). Davon lassen sich 60

Prozent dem Unternehmens-

und 40 Prozent dem Haushalts-

sektor zurechnen. Immerhin

zwei Drittel der bewerteten

Maßnahmen wären auf natio-

naler Ebene zu ändern, nur ein

Drittel erfordert die Mitwirkung

internationaler Akteure.

FW

Glyphosat

Entscheidung

vertagt

Gespaltene Position zur

Krebsgefahr dieses Unkraut-

vernichtungsmittels.

Die Wirkstoffe von Pflanzen-

schutzmitteln müssen EU-weit

zugelassen sein, die Zulassung

muss regelmäßig erneuert wer-

den. Derzeit läuft das Verfahren

für die Verlängerung der Zulas-

sung von Glyphosat, dem am

weitesten verbreiteten Unkraut-

vernichtungsmittel. Im letzten

Jahr veröffentlichte die Interna-

tionale Krebsforschungsagentur

(IARC), eine Teilorganisation

der WHO, eine Beurteilung von

Glyphosat als „wahrscheinlich

krebserzeugend“. Demgegen-

über kam die EFSA, die Euro-

päische Behörde für Lebens-

mittelsicherheit, auf der Basis

eines Berichts des deutschen

Frankreich

für Bienen:

In Frankreich bekam ein

Gesetzesvorschlag zur

Steigerung der Biodiversi-

tät grünes Licht. Er enthält

unter anderem ein Verbot

von Pflanzenschutzmitteln

auf der Basis von Neo­

nikotinoiden, das mit

1.9.2018 in Kraft treten

soll. Neonikotinoide sind

vor einigen Jahren als

besonders schädlich für

Bienen in Verruf geraten;

die EU-Kommission hat

in der Folge für drei

Wirkstoffe weitgehende

Einschränkungen erlassen

(Durchführungsverordnung

Nr. 485/2013). Frankreich

geht nun einen Schritt

weiter, indem alle Neo­

nikotinoide verboten

werden; gleichzeitig soll

die Forschung zu Alterna-

tiven intensiviert werden.

Die zuständige Ministerin

verweist darauf, dass

diese Maßnahme ein

wesentliches Element des

Aktionsplans „Frankreich

– Land der Bestäuber“

(„France, Terre de

Pollinisateurs“) darstellt.

China

für Atomkraft:

Im kürzlich veröffentlichten

Fünfjahresplan für die

Jahre 2016-2020 hat

China die Erweiterung

seiner strategischen

Uranreserven angekün-

digt. Der Bedarf übersteigt

die nationale Produktion,

und der niedrige Uranpreis

begünstigt eine Aufsto-

ckung der Lager. China

erwartet, dass der

jährliche Bedarf von

derzeit etwa 7.000 Tonnen

bis 2020 auf 11.000

Tonnen und bis 2030 auf

24.000 Tonnen ansteigt

(jeweils nicht-angereicher-

tes Uran). Die Gesamtleis-

tung der chinesischen

Atomkraftwerke soll bis

2020 auf 58 Gigawatt

(GW) steigen, das ist etwa

eine Verdopplung des

derzeitigen Niveaus.

Insgesamt ist der Anteil

der Atomkraft in China

jedoch mit derzeit etwa

zwei Prozent gering. Der

Fünfjahresplan enthält

erstmals auch Ziele für

eine umweltfreundliche

und kohlenstoffarme

Industrieproduktion.

Deutschland

gegen Atomkraft:

Das Bundesverfassungs-

gericht befasst sich

derzeit mit der Klage

dreier deutscher Energie-

konzerne, die im zweiten

Ausstiegsbeschluss

Deutschlands nach dem

Atomunfall in Fukushima

eine Enteignung sehen.

Die Strommengen, die die

Atomkraftwerke noch

produzieren dürfen,

wurden gekürzt, ohne

dass die Betreiber dafür

entschädigt wurden. Darin

sehen diese eine Verlet-

zung ihres Grundrechts

auf Eigentum und

Erwerbsfreiheit. Sollte

das Urteil in ihrem Sinn

ergehen, gibt ihnen dies

die Möglichkeit von

Schadenersatzklagen.

EU-Kommission

gegen Bisphenol-A:

Die weit verbreitete

Industriechemikalie

Bisphenol-A (BPA) dürfte

bald als reproduktions­

toxischer Stoff der

Kategorie 1B eingestuft

werden, schädigt also

„wahrscheinlich“ die

Fruchtbarkeit und

Entwicklung, nicht bloß

„vermutlich“. Das REACH-

Komitee, das die EU-

Kommission bei Rege-

lungsvorhaben berät, hat

eine entsprechende

Entscheidung zweier

Ausschüsse bei der ECHA

(Europäische Chemikalien-

agentur) bestätigt. BPA

wird etwa als Weich­

macher und als Bestand-

teil in manchen Thermo-

papieren sowie als

Ausgangsstoff für die

Erzeugung von Polycarbo-

nat-Kunststoffen verwen-

det. Die vorgesehene

Einstufung hat zur Folge,

dass der Stoff in Konsum-

produkten verboten und

einer Zulassungspflicht

nach dem EU-Chemikali-

enrecht unterworfen

werden kann.

CS

EU, Europa und die Ganze Welt

Auf einen Blick