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Fotos: Schuh (1)
www.ak-umwelt.atSeite 6
Wirtschaft & Umwelt 1/2016
Nachrichten
halte und Unternehmen, von
denen unerwünschte Effekte auf
die Umwelt ausgehen. Im Fokus
standen die Bereiche Energieer-
zeugung und -nutzung, Verkehr
sowie Wohnen. Wie in den meis
ten anderen EU-Staaten spielen
hierbei direkte Subventionen
gegenüber steuerlichen Begün-
stigungen eine untergeordnete
Rolle. Nach Berechnungen des
WIFO beträgt das Volumen der
„umweltkontraproduktiven För-
derungen“ 3,8 bis 4,7 Milliarden
Euro pro Jahr. Der größte Anteil
(53 Prozent) entfällt dabei auf
den Verkehr, gefolgt von Energie
(37 Prozent) und Wohnen (10
Prozent). Davon lassen sich 60
Prozent dem Unternehmens-
und 40 Prozent dem Haushalts-
sektor zurechnen. Immerhin
zwei Drittel der bewerteten
Maßnahmen wären auf natio-
naler Ebene zu ändern, nur ein
Drittel erfordert die Mitwirkung
internationaler Akteure.
FW
Glyphosat
Entscheidung
vertagt
Gespaltene Position zur
Krebsgefahr dieses Unkraut-
vernichtungsmittels.
Die Wirkstoffe von Pflanzen-
schutzmitteln müssen EU-weit
zugelassen sein, die Zulassung
muss regelmäßig erneuert wer-
den. Derzeit läuft das Verfahren
für die Verlängerung der Zulas-
sung von Glyphosat, dem am
weitesten verbreiteten Unkraut-
vernichtungsmittel. Im letzten
Jahr veröffentlichte die Interna-
tionale Krebsforschungsagentur
(IARC), eine Teilorganisation
der WHO, eine Beurteilung von
Glyphosat als „wahrscheinlich
krebserzeugend“. Demgegen-
über kam die EFSA, die Euro-
päische Behörde für Lebens-
mittelsicherheit, auf der Basis
eines Berichts des deutschen
Frankreich
für Bienen:
In Frankreich bekam ein
Gesetzesvorschlag zur
Steigerung der Biodiversi-
tät grünes Licht. Er enthält
unter anderem ein Verbot
von Pflanzenschutzmitteln
auf der Basis von Neo
nikotinoiden, das mit
1.9.2018 in Kraft treten
soll. Neonikotinoide sind
vor einigen Jahren als
besonders schädlich für
Bienen in Verruf geraten;
die EU-Kommission hat
in der Folge für drei
Wirkstoffe weitgehende
Einschränkungen erlassen
(Durchführungsverordnung
Nr. 485/2013). Frankreich
geht nun einen Schritt
weiter, indem alle Neo
nikotinoide verboten
werden; gleichzeitig soll
die Forschung zu Alterna-
tiven intensiviert werden.
Die zuständige Ministerin
verweist darauf, dass
diese Maßnahme ein
wesentliches Element des
Aktionsplans „Frankreich
– Land der Bestäuber“
(„France, Terre de
Pollinisateurs“) darstellt.
China
für Atomkraft:
Im kürzlich veröffentlichten
Fünfjahresplan für die
Jahre 2016-2020 hat
China die Erweiterung
seiner strategischen
Uranreserven angekün-
digt. Der Bedarf übersteigt
die nationale Produktion,
und der niedrige Uranpreis
begünstigt eine Aufsto-
ckung der Lager. China
erwartet, dass der
jährliche Bedarf von
derzeit etwa 7.000 Tonnen
bis 2020 auf 11.000
Tonnen und bis 2030 auf
24.000 Tonnen ansteigt
(jeweils nicht-angereicher-
tes Uran). Die Gesamtleis-
tung der chinesischen
Atomkraftwerke soll bis
2020 auf 58 Gigawatt
(GW) steigen, das ist etwa
eine Verdopplung des
derzeitigen Niveaus.
Insgesamt ist der Anteil
der Atomkraft in China
jedoch mit derzeit etwa
zwei Prozent gering. Der
Fünfjahresplan enthält
erstmals auch Ziele für
eine umweltfreundliche
und kohlenstoffarme
Industrieproduktion.
Deutschland
gegen Atomkraft:
Das Bundesverfassungs-
gericht befasst sich
derzeit mit der Klage
dreier deutscher Energie-
konzerne, die im zweiten
Ausstiegsbeschluss
Deutschlands nach dem
Atomunfall in Fukushima
eine Enteignung sehen.
Die Strommengen, die die
Atomkraftwerke noch
produzieren dürfen,
wurden gekürzt, ohne
dass die Betreiber dafür
entschädigt wurden. Darin
sehen diese eine Verlet-
zung ihres Grundrechts
auf Eigentum und
Erwerbsfreiheit. Sollte
das Urteil in ihrem Sinn
ergehen, gibt ihnen dies
die Möglichkeit von
Schadenersatzklagen.
EU-Kommission
gegen Bisphenol-A:
Die weit verbreitete
Industriechemikalie
Bisphenol-A (BPA) dürfte
bald als reproduktions
toxischer Stoff der
Kategorie 1B eingestuft
werden, schädigt also
„wahrscheinlich“ die
Fruchtbarkeit und
Entwicklung, nicht bloß
„vermutlich“. Das REACH-
Komitee, das die EU-
Kommission bei Rege-
lungsvorhaben berät, hat
eine entsprechende
Entscheidung zweier
Ausschüsse bei der ECHA
(Europäische Chemikalien-
agentur) bestätigt. BPA
wird etwa als Weich
macher und als Bestand-
teil in manchen Thermo-
papieren sowie als
Ausgangsstoff für die
Erzeugung von Polycarbo-
nat-Kunststoffen verwen-
det. Die vorgesehene
Einstufung hat zur Folge,
dass der Stoff in Konsum-
produkten verboten und
einer Zulassungspflicht
nach dem EU-Chemikali-
enrecht unterworfen
werden kann.
CS
EU, Europa und die Ganze Welt
Auf einen Blick