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der Praxis völlig versagten und EU-Mit-

gliedstaaten daher ihre Emissionen nicht

senkten. Fakt ist leider, dass vor allem

EU-Abgasvorschriften zu Pkw-Neuwa-

gen (Euro 4, Euro 5 und 6) in den letz-

ten 15 Jahren in Wirklichkeit keine Ver-

besserungen bei Stickoxiden gebracht

haben. Zur Veranschaulichung: Öster-

reich emittierte im Jahr 2010 insgesamt

144.000 Tonnen NO

x

und überschritt

das Höchstziel von 103.000 Tonnen

deutlich, weil vor allem die Differenz von

Norm- und Realemissionen bei Kfz ins-

gesamt 36.000 Tonnen ausmacht. Die-

ses Versagen der EU-Regulierung wird

in der neuen NEC-Richtlinie insofern

legitimiert, als Mitgliedstaaten rechtlich

von ihren Emissions-Verpflichtungen

„befreit“ werden können, wenn Abgas-

vorschriften nur auf dem Papier, nicht

aber im wirklichen Leben funktionieren.

Rechtlich ist dies schlüssig, beim An-

spruch auf eine gesunde Luft jedoch ein

Armutszeugnis für die EU. Daher sollte

auch Österreich trotz seines hohen Die-

sel-Pkw-Anteils die NO

x

-Höchstgrenzen

bis 2030 erreichen. Dies geht sogar pro-

blemlos, wenn dazu andere Vorhaben

(z.B. mehr und besserer öffentlicher Ver-

kehr) realisiert werden.

ler EU-Mitgliedstaaten erstellt. Hierin

flossen volkswirtschaftliche Annahmen,

bereits beschlossene EU-Normen oder

technische Standards sowie Synergie-

effekte aus Klimaschutzmaßen ein. Dar-

in enthalten sind auch Ausbreitungsbe-

dingungen von Emissionen in Europa.

In einem zweiten Schritt wurden die

Kosten von Maßnahmen dem moneta-

risierten Nutzen von Gesundheits- und

Landschaftsschutz gegenübergestellt.

Durch diese Kosten-Nutzen-Abwägung

wurden die Emissionsgrenzen so ge-

setzt, dass diese nur rund 70 Prozent

des technisch Machbaren beinhalten.

Eine volle Erfüllung hätte ein exponenti-

elles Ansteigen der Kosten zur Folge ge-

habt. So liegen dem NEC-Vorschlag für

alle 28 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2030

Kosten von jährlich 3,3 Milliarden Euro

und ein Nutzen von 40 Milliarden Euro

für alle EU-Staaten zugrunde.

Wie schon in der geltenden NEC-

Richtlinie werden weiterhin Schwefel-

dioxid (SO

2

), Stickstoffoxide (NO

x

), Am-

moniak (NH

4

) und flüchtige organische

Verbindungen außer Methan (NMVOC)

geregelt. Künftig soll auch Feinstaub

(PM

2,5

) mit einbezogen werden, da die-

ser weit verfrachtet wird und Gesund-

heitsstudien eine Reduzierung nahele-

gen. Höchst strittig ist Methan (CH

4

), weil

es ohnehin klimapolitisch schon geregelt

wird. Wichtig aber ist, dass die seit 2004

hinzugekommenen EU-Mitgliedstaaten

vollständig bei der Ausarbeitung der

neuen NEC-Richtlinie einbezogen und

auch ihre Emissions-Höchstgrenzen

ohne Abstriche festgesetzt wurden.

EU-Versagen

Die Verhandlungen zur NEC-RL wa-

ren lange Zeit blockiert, weil sektorspe-

zifische EU-Emissionsvorschriften in

*

Unser Standpunkt

Maßnahmen für eine gesunde Luft

¢

Weil es zum Himmel stinkt: Landwirtschaft muss auch

zu gesunder Luft beitragen!

¢

Öffentlichen Verkehr ausbauen, motorisierten Individu-

alverkehr zurückfahren

¢

Mittelfristige Ziele und konkrete Maßnahmen setzen

Falsche Gülleausbringung – nicht nur ein Geruchsproblem

Schwerpunkt

Luftverschmutzung

www.ak-umwelt.at

Seite 12

Wirtschaft & Umwelt 1/2016

Fotos: Schuh (1)