der Praxis völlig versagten und EU-Mit-
gliedstaaten daher ihre Emissionen nicht
senkten. Fakt ist leider, dass vor allem
EU-Abgasvorschriften zu Pkw-Neuwa-
gen (Euro 4, Euro 5 und 6) in den letz-
ten 15 Jahren in Wirklichkeit keine Ver-
besserungen bei Stickoxiden gebracht
haben. Zur Veranschaulichung: Öster-
reich emittierte im Jahr 2010 insgesamt
144.000 Tonnen NO
x
und überschritt
das Höchstziel von 103.000 Tonnen
deutlich, weil vor allem die Differenz von
Norm- und Realemissionen bei Kfz ins-
gesamt 36.000 Tonnen ausmacht. Die-
ses Versagen der EU-Regulierung wird
in der neuen NEC-Richtlinie insofern
legitimiert, als Mitgliedstaaten rechtlich
von ihren Emissions-Verpflichtungen
„befreit“ werden können, wenn Abgas-
vorschriften nur auf dem Papier, nicht
aber im wirklichen Leben funktionieren.
Rechtlich ist dies schlüssig, beim An-
spruch auf eine gesunde Luft jedoch ein
Armutszeugnis für die EU. Daher sollte
auch Österreich trotz seines hohen Die-
sel-Pkw-Anteils die NO
x
-Höchstgrenzen
bis 2030 erreichen. Dies geht sogar pro-
blemlos, wenn dazu andere Vorhaben
(z.B. mehr und besserer öffentlicher Ver-
kehr) realisiert werden.
ler EU-Mitgliedstaaten erstellt. Hierin
flossen volkswirtschaftliche Annahmen,
bereits beschlossene EU-Normen oder
technische Standards sowie Synergie-
effekte aus Klimaschutzmaßen ein. Dar-
in enthalten sind auch Ausbreitungsbe-
dingungen von Emissionen in Europa.
In einem zweiten Schritt wurden die
Kosten von Maßnahmen dem moneta-
risierten Nutzen von Gesundheits- und
Landschaftsschutz gegenübergestellt.
Durch diese Kosten-Nutzen-Abwägung
wurden die Emissionsgrenzen so ge-
setzt, dass diese nur rund 70 Prozent
des technisch Machbaren beinhalten.
Eine volle Erfüllung hätte ein exponenti-
elles Ansteigen der Kosten zur Folge ge-
habt. So liegen dem NEC-Vorschlag für
alle 28 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2030
Kosten von jährlich 3,3 Milliarden Euro
und ein Nutzen von 40 Milliarden Euro
für alle EU-Staaten zugrunde.
Wie schon in der geltenden NEC-
Richtlinie werden weiterhin Schwefel-
dioxid (SO
2
), Stickstoffoxide (NO
x
), Am-
moniak (NH
4
) und flüchtige organische
Verbindungen außer Methan (NMVOC)
geregelt. Künftig soll auch Feinstaub
(PM
2,5
) mit einbezogen werden, da die-
ser weit verfrachtet wird und Gesund-
heitsstudien eine Reduzierung nahele-
gen. Höchst strittig ist Methan (CH
4
), weil
es ohnehin klimapolitisch schon geregelt
wird. Wichtig aber ist, dass die seit 2004
hinzugekommenen EU-Mitgliedstaaten
vollständig bei der Ausarbeitung der
neuen NEC-Richtlinie einbezogen und
auch ihre Emissions-Höchstgrenzen
ohne Abstriche festgesetzt wurden.
EU-Versagen
Die Verhandlungen zur NEC-RL wa-
ren lange Zeit blockiert, weil sektorspe-
zifische EU-Emissionsvorschriften in
➔
*
Unser Standpunkt
Maßnahmen für eine gesunde Luft
¢
Weil es zum Himmel stinkt: Landwirtschaft muss auch
zu gesunder Luft beitragen!
¢
Öffentlichen Verkehr ausbauen, motorisierten Individu-
alverkehr zurückfahren
¢
Mittelfristige Ziele und konkrete Maßnahmen setzen
Falsche Gülleausbringung – nicht nur ein Geruchsproblem
Schwerpunkt
Luftverschmutzung
www.ak-umwelt.atSeite 12
Wirtschaft & Umwelt 1/2016
Fotos: Schuh (1)