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Deutschland ist der „Verband

Lebensmittel ohne Gentech-

nik“ (VLOG) sehr erfolgreich

mit seinem Gütezeichen „Ohne

Gentechnik“. So wird in Bay-

ern bereits ein Drittel der Milch

gentechnikfrei erzeugt, auch

die Eier und Geflügelproduktion

der Eigenmarken in den Super-

märkten sind gentechnikfrei.

Italien, Slowenien, Luxemburg

und Frankreich bieten auch

Gütesiegel für die GV-freie

Produktion an, in Ungarn wird

es ab 2017 Produkte mit dem

GV-frei Zeichen auf dem Markt

geben. Die Länder Belgien,

Serbien und Bosnien haben

Interesse an einem System zur

GV-frei-Kennzeichnung bekun-

det. Weltweit sind die USA das

Land mit dem größten Anbau

von gentechnisch verändertem

Soja, Mais und Raps. Immer

mehr Menschen möchten auch

in den USA gentechnikfreie

Produkte konsumieren. Bereits

über 40.000 Erzeugnisse mit

einem Marktvolumen von rund

18 Milliarden US-Dollar werden

mit dem „Non GMO Project Ve-

rified“ angeboten. Entstanden

ist das „Non GMO Project“ im

Umfeld von BioproduzentInnen.

Seit 2016 gibt es ein Gesetz,

das die verpflichtende Kenn-

zeichnung von GVO-Produkten

bei Lebensmitteln vorschreibt.

Bei einer jährlichen Anbaufläche

von rund 71 Millionen Hektar

GV-Pflanzen ein wichtiger

Schritt für die Wahlfreiheit der

KonsumentInnen.

Ein Spezialfall ist Honig, der

im Wesentlichen aus verschie-

denen Zuckerarten sowie aus

organischen Säuren, Enzymen

und Pollen besteht. Nach

einem EuGH-Urteil ist Pollen

eine Zutat des Honigs und nicht

als natürlicher Bestandteil des

Honigs eingestuft.

Spezialfall Honig

Die EU hat aufgrund dieses

Urteils in der EU-Honigver-

ordnung klargestellt: Pollen ist

ein natürlicher Bestandteil des

Honigs und damit ausdrücklich

keine Zutat. Damit ist Honig, der

GV-Pollen enthält, auch nicht als

GV-Lebensmittel zu kennzeich-

nen. Eine kluge Entscheidung?

Je nach Betrachtungsweise.

Wenn Zucker aus einer GV-

Zuckerrübe gewonnen wird, ist

das Produkt klar als GV-Zucker

zu kennzeichnen. Wenn die

Biene Zucker und Pollen aus GV-

Pflanzen sammelt, dann nicht,

weil dieser Zucker und Pollen

als Futtermittel für die Biene gilt.

Für Österreich ist diese Diskus-

sion insofern irrelevant, als keine

GV-Pflanzen angebaut werden.

Eine Klarstellung im österreichi-

schen Lebensmittelcodex wäre

dennoch sinnvoll und ist bereits

angedacht.

£

Österreichischer Honig ist GV-frei

Nach einem Urteil des EuGH ist Pol-

len eine Zutat des Honigs und kein

natürlicher Bestandteil des Honigs.

Hintergrund

Gentechnikfreie Produktion

ARGE Gentechnik-frei

Die ARGE vergibt die Qualitätszeichen

„Gentechnik-frei erzeugt“ bzw. „Ohne Gen-

technik hergestellt“. Mehr Infos zu GV-freier

Produktion:

www.gentechnikfrei.at www.arbeiterkammer.at

Wirtschaft & Umwelt 3/2016

Seite 27

Der Begriff „gentechnikfrei“ ist im

österreichischen Lebensmittelbuch

streng definiert. Er stellt sicher, dass

in der gesamten Wertschöpfungskette

grundsätzlich keine Gentechnik zum

Einsatz kommt. Dies betrifft nicht nur

Lebensmittel im Allgemeinen, sondern

insbesondere GV-freie Futtermittel

für die Erzeugung tierischer Produk-

te. Allenfalls gibt es streng definierte,

temporäre Ausnahmen beim Einsatz

von für einzelne in der Tierfütterung

notwendige Futtermittelzusatzstoffe.

Es verpflichten sich ErzeugerInnen und

VerarbeiterInnen GV-frei zu produzie-

ren. Bei Futtermittelwerken, die sowohl

GV-freie als auch GV-Futtermittel

herstellen, ist die Produktion räumlich

und zeitlich zu trennen. Rückverfolg-

barkeit, Transparenz und Kontrolle des

Produktionsprozesses zum Schutz

der KonsumentInnen sind wichtige

Bausteine. Supermärkte bieten derzeit

keine Lebensmittel an, die als GV-

Lebensmittel gekennzeichnet werden

müssten.

Tipp