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Wirtschaft & Umwelt 3/2016

Seite 29

Was den Verkehrslärm betrifft, hat sich

an den beobachtbaren Problemen wenig

geändert, egal ob man die Ergebnisse

von Befragungen (insbesondere Mikro-

zensus 2011) oder etwa die Auswertun-

gen der zuletzt vorgelegten Umgebungs-

lärmkarten und Aktionspläne zu Rate

zieht.

Die Auswertung der Statistik Austria für

2011 zeigt, dass die ÖsterreicherInnen

das steigende Verkehrsaufkommen (24,7

Prozent) mittlerweile als Umweltproblem

Nummer Eins noch vor dem Treibhaus-

effekt und der Klimaveränderung (24,2

Prozent) ansehen. Das Ausmaß der

subjektiv wahrgenommenen Lärmstörung

in Österreich ist ähnlich hoch wie bei der

letzten Erhebung aus dem Jahre 2007.

Straßenverkehrslärm rangiert da quan-

titativ weit vor dem Lärm aller anderen

Verkehrsträger.

Die aktuellen Daten aus der Lärmaktions-

planung zeigen, dass z.B. über eine

halbe Million ÖsterreicherInnen mit Stra-

ßenverkehrslärm über den Schwellenwer-

ten 60 dB Lden (Tag-Abend-Nacht-Lär-

mindex) / 50 dB Lnight (Nachtlärmindex)

gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL

2002/49/EG) wohnen müssen. Bis zu

einem Drittel davon leben entlang von

Autobahnen und Schnellstraßen, wobei

die Betroffenen in Ballungsräumen da

noch nicht enthalten sind. Verkehrslärm

ist gemäß einer aktuellen Einschät-

zung der Weltgesundheitsorganisation

WHO nach der Luftverschmutzung das

Umweltproblem mit den zweitstärksten

Auswirkungen auf die Gesundheit der

EuropäerInnen.

Die Umsetzung der END (Environmen-

tal Noise Directive; 2002/49/EG) in

Österreich ist im Wege des Bundes-

Umgebungslärmgesetzes und damit

abgestimmter Landesgesetze erfolgt.

2009 haben die zuständigen Behörden

erstmals Lärmkarten und Aktionspläne

zum hochrangigen Straßen- und Schie-

nennetz und dem Ballungsraum Wien

vorgelegt. 2013 war die Überarbeitung

und Fortschreibung dieser Karten und

Pläne fällig. Zusätzlich mussten Karten

und Pläne auch für weitere Ballungs-

räume – vornehmlich die Landeshaupt-

städte – und die Bundesländerflughäfen

vorgelegt werden.

Verkehrslärm

Umweltthema Nummer Eins?

lärmbelasteten Zone auch Men-

schen wohnen. Das zeigt sich

aber erst, wenn die errechneten

Lärmausbreitungszonen anhand

der Einwohnerdaten analysiert

werden. Eine – letztlich wohnob-

jektgenaue – Betroffenenanalyse

ist erforderlich. Eine solche ist

aber weder den vorgelegten

Lärmkarten, noch den Aktions-

plänen oder Begleitdokumenten

zu entnehmen. Bloße Verweise

auf kartographische Darstellun-

gen oder auf nach Bundeslän-

dern aggregierte Daten, bloß

allgemeine Erörterungen zu den

zur Verfügung stehenden Instru-

menten und Handlungsebenen

sind da nicht ausreichend. Auch

die nachträglich vorgelegten

Gemeindeauswertungen (Anzahl

Lärmbetroffene je Gemeinde)

bilden keine Grundlage, aus der

sich Maßnahmen bzw. nötige

Prioritätensetzungen ableiten

lassen. Das lässt den Zweck der

Aktionspläne leerlaufen.

Mangelhafte END

Dass es an einer effektiven

Umsetzung mangelt, wurzelt

letztlich darin, dass die END

keine relevanten und in letzter

Konsequenz überprüfbaren Ziel-

setzungen vorgibt. Das beginnt

mit der Frage, welchen Anforde-

rungen Grenzwertfestlegungen

durch die Mitgliedstaaten genü-

gen müssen. Hier bleibt die END

ebenso vage wie zur Frage, ob

die Mitgliedstaaten echte Be-

troffenenanalysen machen und

angeben müssen, wieviele Per-

sonen am Ende der fünfjährigen

Aktionsplanungsperiode von

Lärm entlastet sein sollen.

In Österreich gibt es keine ge-

setzlichen Vorkehrungen, dass

an Bestandsstrecken verpflich-

tend zu sanieren ist, wenn be-

stimmte Lärmgrenzwerte über-

schritten sind, wie dies etwa in

der Schweiz vorgesehen ist. Der

Punkt ist, dass die END in keiner

Zum Nachlesen

Das Positionspapier der Bundesarbeitskammer

findet sich unter

www.akeuropa.eu/de/publica-

tion-full.html?doc_id=420&vID=75