DieNovelle bringt einen höchst
erfreulichen Systemwandel.
Obwohl das derzeit geltende
Gesetz prinzipiell mehrere
Sammel- und Verwertungssys-
teme zulässt, wird die Samm-
lung vom Monopolisten ARA
beherrscht. Dem AWG fehlen
bislang detaillierte Regelun-
gen für Marktzutritt und fairen
Wettbewerb. Die werden nun
geschaffen. Völlig neu ist, dass
die Ausgestaltung der Samm-
lung in Zukunft nicht mehr von
ARA entschieden, sondern per
Verordnung geregelt wird, die
in einem breiten Stakehol-
derdialog vorbereitet werden
soll. Daran wird auch die AK
teilnehmen. Damit können die
kommunalen Sammlungen
besser mit der Verpackungs-
sammlung abgestimmt werden.
Wo kommunale Entsorger tätig
sind, ist sichergestellt, dass
keine Ausschreibung erfolgt,
sondern die Sammelsysteme
diese Strukturen mitnutzen
müssen.
HO
Csr
naP – nationaler
aktionsPlan
Umwelt- und Wirtschafts-
ministerium luden ein,
einen Entwurf für einen
NAP CSR zu diskutieren.
Die GPA-djp, das Netzwerk
Soziale Verantwortung und die
Arbeiterkammer haben jedoch
harsch die Absage der Veran-
staltung gefordert, weil beide
Ministerien ohne jede Rück-
sprache mit dem drittbefassten
Sozialministerium eingeladen
haben. Offenbar wollte man
Änderungswünschen von dort
„denWind aus den Segeln neh-
men“. Ein unter gemeinsamer
Federführung aller drei Res-
sorts erstelltes Papier, das den
Weg für ausgewählte konkrete
Projekte ebnet, wäre ein ech-
ter Fortschritt angesichts der
polarisierten Positionen zum
Thema „Soziale Verantwor-
tung“ von Unternehmen. Hof-
fentlich finden die Beteiligten
*
Mag. Richard Ruziczka
ist Jurist und Mitarbeiter der
Abteilung Umwelt & Verkehr in
der AK Wien
nachrichten
Mit diesem Kniefall vor
Industrie, Verladern
und Frächtern will
Verkehrskommissar
Kallas noch rasch gegen
Ende seiner Amtszeit die
Straße für Monster-Lkw
ebnen. Dabei spielt
keine Rolle, dass sein
Verkehrsweißbuch oder
die Alpenkonvention
als Ziel die Verlagerung
des Güterverkehrs
von der Straße auf die
Schiene festschreiben,
höchstens zweitrangig
sind die vielen Stu-
dien, die dramatische
Auswirkungen einer
Zulassung von Gigalinern
auf Verkehrssicherheit,
auf Infrastrukturkosten
und für die Bahn (minus
70 Prozent) aufzeigen,
unwidersprochen über-
gangen werden die vielen
Gegenargumente aus
dem EU-Parlament. Mit
zum Teil haarsträubenden
Begründungen sollen die
Erhöhung der Gewichte
und Längen und die Zu-
lassung von Monster-Lkw
im grenzüberschreiten-
den Verkehr umgesetzt
werden. Beispiel? Die
Erhöhung der Tonnage
von zweiachsigen Om-
nibussen sei notwendig,
um dem „gestiegenen
Durchschnittsgewicht der
Passagiere“ Rechnung
zu tragen. Kallas mogelt
auch, wenn er den Begriff
„kombinierter“ durch „in-
termodaler“ Verkehr er-
setzt: Dann kann nämlich
der überwiegende Teil
der Strecke eines Con-
tainers mit 44 Tonnen auf
der Straße (z.B. im Transit
durch Tirol) zurückgelegt
werden statt mit Eisen-
bahn oder Schiff. Die Zu-
lassung von Monster-Lkw
im Verkehr zwischen zwei
Staaten ohne Gewichts-
und Längenlimit ist der
Hauptzweck des Entwur-
fes. Damit werden Fakten
geschaffen, die andere
Mitgliedstaaten unter
Zugzwang bringen. Ja,
es gibt auch Positives im
Entwurf wie Vermeidung
des „toten Winkels“ bei
Führerhäusern, verstärkte
Kontrollen, Einbau von
Gewichtssensoren oder
aerodynamischen Lkw-
Aufbauten. Zu all diesen
Punkten fehlen jedoch
konkrete, verpflichtende
Bestimmungen. Erst nach
Inkrafttreten der Richtlinie
sollen die näheren Details
festgelegt werden. Will
man hier die Mitsprache
des EU-Parlaments um-
gehen?
kommeNtar VoN riChard ruZiCZka
giga-schnellschUss
Nach dem Motto „darf‘s a bisserl mehr sein“ will
EU-Kommissar Kallas mit einem Richtlinienentwurf
grünes Licht für die Zulassung von überlangen und
-schweren Lkw geben. Auf der Strecke bleiben die
umweltfreundlichen Verkehrsträger.
kommeNtar VoN ruud kleiN
Wirtschaft & UmWelt 2/2013
Seite 5
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