Langsam in den Urlaub gleiten:
Auch
bei einem Kurztrip gilt: Nicht bis kurz vor
der Abreise von einem Termin zum nächs-
ten hetzen. Sonst geht der Alltagsstress
direkt in Urlaubsstress über. Stattdessen:
Schreibtisch zusammenräumen, Papier
ausmisten, langsam ausgleiten.
Arbeit vergessen.
Halten Sie sich fern
von allem, was an Ihre tägliche Arbeit erin-
nert. Das betrifft Fachliteratur ebenso wie
Handy und Laptop. Sie haben ein Recht da-
rauf, im Urlaub nicht gestört zu werden. Sie
sind nicht verpflichtet, berufliche E-Mails ab-
zurufen oder ans Diensthandy zu gehen.
Die optimale Dauer:
Drei Wochen
durchgängiger Urlaub wären der Idealfall:
In dieser Zeit können sich Körper und
Geist regenerieren und den Stress abbau-
en, der sich das ganze Jahr über aufge-
staut hat.
Was Sie wollen.
Gut ist, was gefällt.
Gönnen Sie sich im Urlaub nur Dinge, die
Ihnen Spaß machen, auch Faulenzen ist
kein Zwang. Besonders aktive Menschen
entspannen sich beispielsweise auch bei
ausgedehnten Wandertouren.
Fernreise bis Balkonien.
Viele Men-
schen brauchen im Urlaub den Tapeten-
wechsel einer Reise, um wirklich abschal-
ten zu können. Manche wollen sich aber
auch den Stress bei An- und Abfahrt er-
Mal was ganz anderes
Im Urlaub sollten Sie die Arbeit vergessen. Worauf Sie
achten müssen, damit Sie sich wirklich vom Arbeitsstress erholen.
Es muss nicht immer Italien sein: Urlaub auf
Balkonien
sparen und bleiben lieber zu Hause. Aber
auch der Urlaub auf Balkonien bietet die
Chance, etwas Neues kennenzulernen:
Wie wär
s z.B. mit einem Theaterworkshop
oder einem Möbelbau-Kurs an der Volks-
hochschule?
Cool bleiben:
Wenn Sie realistisch blei-
ben und nicht den perfekten Urlaub erwar-
ten, können Sie sich über negative Erleb-
nisse in den Ferien wie Staus, schlechtes
Wetter, unfreundliches Personal vielleicht
amüsieren statt ärgern. Vergessen Sie
nicht: Im Urlaub müssen Sie im Gegensatz
zum Job nicht bestimmte Ziele erreichen.
Wenn also nicht alles so läuft wie geplant:
Was soll
s?
Alles rund um das Thema Arbeit und
Gesundheit auf:
/
beratung/arbeitundgesundheit
Ihr Resturlaubsrechner
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AK FÜR SIE 07–08/2014
25
I
n der sogenannten „Frankfurter Liste“
finden sich die häufigsten Reisemängel
und die dazugehörenden Preisminde-
rungssätze in Prozent ausgehend vom
Gesamtreisepreis. Die Liste ist von Richtern
in Reisesachen am Landesgericht Frankfurt
erstellt worden. Sie wird auch von
österreichischen Gerichten immer wieder
herangezogen, wenn es gilt, Preisminde-
rungsansprüche bei Reisemängeln zu
bewerten. Die Liste ist allerdings nur eine
grobe Orientierungshilfe und nicht verbindlich.
Einige Beispiele:
Lärm in der Nacht:
10 bis 40 Prozent
Dreibett- statt Doppelzimmer:
20 bis
25 Prozent
Fehlender Balkon trotz Zusage:
5 bis
10 Prozent
Verdorbene, ungenießbare Speisen:
20 bis 30 Prozent
Nicht genügend warme Speisen:
10
Prozent
Verschmutzter Pool:
10 bis 20
Prozent
Sollten gleich mehrere Mängel auftreten,
können die betreffenden Prozentsätze
innerhalb gewisser Grenzen addiert werden.
Reisemängel?
Preisabschlag!
Krank im Urlaub - was tun?
Urlaubsanspruch:
Wenn Ihre Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, bedeutet das
eine Unterbrechung Ihres Urlaubs. Ihre Krankenstandstage werden als nicht verbrauchtes
Urlaubsguthaben gerechnet, das Sie zu einem späteren Zeitpunkt verbrauchen können.
Beachten Sie:
Die Erkrankung darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
worden sein. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach drei Tagen mitteilen
und spätestens bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.
Im Ausland:
Sie brauchen eine behördliche Bestätigung, dass das ärztliche Zeugnis von einem
zugelassenen Arzt ausgestellt wurde, außer Sie haben einen Nachweis von einem öffentlichen Spital.
Wo gilt Ihre E-Card?
In Akutfällen gilt in der EU, in Island, Liechtenstein, Mazedonien,
Norwegen und der Schweiz Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet
sich auf der Rückseite Ihrer E-Card.
Fenstertage nützen, mehr Tage am Stück frei haben. Mit dem AK Urlaubsplaner auf
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