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AK FÜR SIE 07–08/2014
„Was, das ist
meine Pension?“
Überraschend hoch – oder überraschend niedrig:
Was hinter dem Pensionskonto steckt und warum
Privatversicherern nicht zu trauen ist.
I
ch bin nicht unzufrieden“, sagt Kurt
Pollak. Der 59-Jährige ist einer der vie-
len ÖsterreicherInnen, die dieser Tage
den Stand ihrer „Erstgutschrift“ auf
dem Pensionskonto per Brief erhielten.
Herr Pollak hat in seiner Laufbahn als Dru-
cker kaum Fehlzeiten und insgesamt 520
Beitragsmonate angesammelt. Nach derzei-
tigem Stand sind das etwa 3.000 Euro
Bruttopension. „Damit komme ich gut zu-
recht“, sagt er. Mit 62 Jahren will er in Pensi-
on gehen, seit Kurzem ist er in Altersteilzeit.
„Ist das netto?“
Nicht alle nahmen den Brief der Pensions-
versicherung so gelassen wie Herr Pollak.
Für Andrea N. war der Blick auf ihre Erst-
gutschrift ein Schock. „Zuerst habe ich
gedacht, das ist netto“, sagt die 47-Jähri-
ge. Knapp 1.230 Euro Bruttopension sind
ihr derzeit gutgeschrieben.
Die Alleinerzieherin ist seit zehn Jahren Pro-
duktionsarbeiterin bei der Sicherheitsfirma
EVVA. Davor war sie drei Jahre lang arbeits-
los, nachdem sie zwölf Jahre lang in einer
anderen Firma gearbeitet hatte – immer
Vollzeit. Insgesamt hat sie 70 Monate Er-
satzzeiten angesammelt, mit Arbeitslosig-
keit und Zeiten der Kindererziehung. We-
gen dieser Monate, und da sie mindestens
noch 15 Jahre Arbeit vor sich hat, fällt ihre
Erstgutschrift so niedrig aus. Frau N. ist ent-
täuscht: „Mehr als arbeiten kann man nicht.“
Freilich sind 1.230 Euro Bruttopension
nicht der Monatsbetrag, mit dem Frau N.
endgültig rechnen muss. Der Betrag bleibt
nur dann so, wenn keine weiteren Versi-
cherungsszeiten erworben werden. Wer
will, kann die künftige Pension mit dem
Pensionsrechner der AK abschätzen, un-
ter pensionsrechner.arbeiterkammer.at.
Andrea N. kann frühestens mit 62 Jah-
ren in die sogenannte Korridorpension ge-
hen. Nach 45 Versicherungsjahren würde
sie bei gleichbleibendem Verdienst rund
1.530 Euro Bruttopension bekommen. Ein
Grund für ihre vergleichsweise niedrige
Pension sind die Änderungen des Pensi-
onsrechts in den Jahren 2003 und 2004.
Zur Pensionsberechnung werden nach
und nach die Versicherungsjahre des gan-
zen Lebens herangezogen. Die Folge ist,
dass Versicherungslücken, Zeiten von Teil-
zeitarbeit oder Arbeitslosigkeit mitgerech-
net werden und die Pension verringern.
Schlechte Versicherungszeiten
Im Jahr 2005 kam das „Pensionskonto“
dazu. Es gilt für alle, die seit 1. Jänner
1955 geboren sind. Mit 1. Jänner 2014
wird das komplizierte Nebeneinander von
altem und neuem Pensionsrecht durch die
Kontoerstgutschrift abgelöst. Jetzt werden
für jedes Versicherungsjahr 1,78 Prozent
des Jahresbruttoeinkommens auf dem
Pensionskonto gutgeschrieben. Am Pensi-
onskonto kritisiert die AK, dass etwa Zei-
ten der Kindererziehung oder der Arbeits-
Fotos: Christian Fischer
Pensionskonto
Kurt Pollak ist
„nicht unzufrieden“:
Viele Beitragsjahre
bringen ihm um die
3.000 Euro Brutto-
pension
Das Wichtigste zum Pensionskonto
Wie Sie Ihre Pensionskontomitteilung richtig lesen
– und was Sie tun können,
wenn nicht alle Versicherungszeiten berücksichtigt wurden.
Keine Panik:
Der Betrag zeigt lediglich, wie viel Sie bei Pensionsantritt bekommen würden,
wenn Sie nie wieder arbeiten sollten. Wie hoch Ihre Pension wirklich wird, können Sie sich vom
Pensionsrechner der AK abschätzen lassen – unter pensionsrechner.arbeiterkammer.at
Fehlende Versicherungszeiten:
Falls Sie Ihre Daten der Versicherung noch nicht gemeldet
haben, haben Sie bis Ende 2016 Zeit dafür. Bis dahin wird die Gutschrift einfach geändert. Wer
erst nach 2016 alte Zeiten nachbringt, kann unter Umständen Verluste erleiden.
Wenn nicht oder falsch gemeldete Zeiten
länger als fünf Jahre zurückliegen, können
Sie diese Zeiten – soweit belegbar – nachkaufen. Die Kosten können unter Umständen auch
noch vom ehemaligen Arbeitgeber eingefordert werden. Achtung, es gibt Verjährungsfristen!
Information
zum Pensionkonto und den Regeln für die Pension unter
wien.arbeiterkammer.at/pensionskonto
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