ie gängigste Alterna-
tive zu den Glühbir-
nen sind mittlerweile
die so genannten Kompakt-
leuchtstoffröhren, die häufig
auch als Energiesparlampen
bezeichnet werden. Sie benöti-
gen für die gleiche Lichtmenge
nur etwa ein Fünftel der Elek-
trizität einer konventionellen
Glühlampe. Zudem ist ihre Le-
bensdauer etwa zehnmal län-
ger. Die Energieberatung der
deutschen Verbraucherzen-
trale hält deshalb fest: „Auch
wenn man die Herstellung der
Leuchten mit einbezieht, blei-
ben Energiesparlampen aus
ökologischer Sicht gegenüber
Glühbirnen klar im Vorteil.
Die Produktion einer Ener-
giesparlampe benötigt zwar
etwa das Zehnfache der Ener-
gie für die Herstellung einer
Glühbirne, durch ihre lange
Lebensdauer und den fünffach
geringeren Stromverbrauch
im Betrieb wird dies jedoch
deutlich überkompensiert.“
Die EU-Kommission rechnet
vor, dass der Stromverbrauch
durch die Lampen in Haushal-
ten EU-weit im Jahr 2007 etwa
112 Terawattstunden betrug,
fast das Doppelte des gesamten
österreichischen Stromver-
brauchs. Durch das Verbot
kann der Stromverbrauch –
und damit auch der Ausstoß an
Treibhausgasen – wesentlich
gesenkt werden.
GeFÄHRliCHt?
Das Licht einer Leuchtstoff-
röhre wird dadurch erzeugt,
dass Strom ein in einer Glas-
röhre enthaltenes Gas zum
Leuchten bringt. Die ultravi-
oletten Anteile dieses Lichts
werden durch fluoreszierende
Stoffe auf der Innenseite der
Röhre in sichtbares Licht um-
gewandelt. Als Gas wird dabei
Quecksilber verwendet. In
Energiesparlampen ist daher
Quecksilber in geringen Men-
gen enthalten. Der Quecksil-
bergehalt (mit dem chemischen
Symbol für Quecksilber auch
als Hg-Gehalt bezeichnet) muss
auf der Verpackung der Lampe
angegeben sein. Er darf 5 Milli-
gramm nicht überschreiten und
beträgt bei den handelsüblichen
Energiesparlampen heutzutage
meist zwischen ein und zwei
Milligramm.
Quecksilber ist ein sehr
giftiges Schwermetall und
verdampft in geringem Maß
bereits bei Zimmertemperatur.
Es kann zu akuten wie auch zu
chronischen (schleichenden)
Vergiftungen führen. Es wird
vor allem über die Atmung
aufgenommen und verursacht
unter anderem Nerven- und
Nierenschäden. Bei längerfri-
stiger Exposition spielt auch die
Anreicherung von Quecksilber
im Körper eine wichtige Rolle.
Wenn eine Energiespar-
lampe zerbricht, kann das
darin enthaltene Quecksilber
austreten. Diese Gefahr hat ei-
nige VerbraucherInnen verun-
sichert und die ökologischen
und finanziellen Vorteile von
Energiesparlampen in Frage
*
Dr. Christoph Streissler
ist
Chemiker und Mitarbeiter der
Abteilung Umwelt & Verkehr in
der AK Wien. .
fOtOs: schUh (3)
LeBeN
Verordnet: Umweltgerechte Haushaltslampen
Die Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission legt „Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht“
fest. Sie ist die Rechtsgrundlage für das Glühbirnen-Verbot.
.
europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:076:0003:0016:DE:PDF
energiesparlampen:
keine panik!
D
Seite 30
Wirtschaft & UmWelt 3/2012
Auf Grund einer EU-Verordnung dürfen seit 1. September 2012 klassi-
sche Glühbirnen nicht mehr in den Handel kommen. Nur mehr Rest-
bestände dürfen abverkauft werden. Damit soll der Umstieg von Strom
verschwendenden Glühbirnen auf energiesparende Alternativen voran-
getrieben werden. Doch manche befürchten neue Gefahren durch die
Energiesparlampen.
VON CHRISTOPH STREISSLER*
ZuSAmmeNFASSuNG:
Geht eine Energiespar-
lampe zu Bruch, kann
Quecksilber austreten.
Doch trotz dessen Giftig-
keit ist das kein Grund zur
Panik. Wer die Scherben
richtig einsammelt,
minimiert die Menge
an Quecksilber, die in
die Umgebung gelangt.
Und es gibt auch schon
sinnvolle Alternativen zu
Energiesparlampen. Es
besteht also kein Grund,
zur lieb gewonnenen, aber
ineffizienten Glühbirne
zurückzukehren.
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