ALLTAG, GELD
UND
KONSUMENTENSCHUTZ
In der Not abgezockt
Nichts als Ärger mit dem Schlüsseldienst: teuer, kaputtes
Türschloss und keine Gewerbeberechtigung in Österreich.
Achtung, Falle!
Kündigung des Handy-
Vertrags mit Hürden
Dürfen die das?
H
err F. hatte bereits seit Jahren einen Handy-
vertrag. Aus unterschiedlichen Gründen
entschloss er sich, den Anbieter zu wechseln.
Sicherheitshalber erledigte er die Kündigung
seines Vertrages in einem Shop seines Handy-
Anbieters. Das von ihm ausgefüllte Kündigungs-
formular wurde direkt in die Zentrale des
Unternehmens gefaxt. Herr F. erhielt auch
sofort die Fax-Bestätigung. Da er schon jahre-
lang Kunde war, gab es außer der vertraglich
vereinbarten Kündigungsfrist keine Mindest-
bindungsdauer, die einzuhalten gewesen wäre.
Für Herrn F. war somit die Angelegenheit
erledigt. Doch er staunte nicht schlecht, als er
weiterhin Zahlungsaufforderungen erhielt. Er
ging wieder in den Handy-Shop und unternahm
einen zweiten Kündigungsanlauf, wobei er aber
auf dem ersten Kündigungstermin beharrte.
„Dürfen die das?“, fragt Herr F.
So sicher nicht!
Elke Obenholzner
AK Konsumentenschützerin
D
er Handy-Anbieter muss die erste Kün-
digung akzeptieren. Die lapidare Mitteilung
des Unternehmens, dass die Kündigung ent-
sprechend des zweiten Faxes berücksichtigt
worden sei, ist nicht akzeptabel. Herr F. hatte
sich an den Konsumentenschutz in der AK
gewandt. Nachdem die AK interveniert hatte,
lenkte das Unternehmen ein. Der Handy-Anbie-
ter nahm die Kündigung laut erstem Fax an.
Herr F. brauchte auch keine der geforderten
Zahlungen zu leisten. Um auf Nummer sicher
zu gehen, ist eine Kündigung per eingeschrie-
benen Brief ratsam. Außerdem sollten Sie vom
Unternehmen auch eine Kündigungsbestätigung
einfordern.
Windige Aufsperrdienste
Bewahren Sie bei der Auswahl des Schlüsseldienstes Ruhe.
Achten Sie beim Schlüsseldienst darauf,
dass Sie die nötigen Informationen über
das Unternehmen haben, etwa Name, Adresse, Telefonnummer.
Fordern Sie jedenfalls vom Unternehmen vorab eine Aussage
zu den
voraussichtlich anfallenden Kosten.
Hat die Aufsperrfirma ihren Sitz außerhalb Österreichs,
dann ist sie im Streitfall
in der Regel nur schwer greifbar und Ansprüche sind praktisch nicht durchzusetzen.
Seriöse Aufsperrdienste finden Sie im Internet
unter
. Klicken Sie
auf „Infos für Konsumenten“.
Foto: Thomas Lehmann
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 02/2015
21
E
s ging rascher, als es Herrn M. lieb
war: Die Wohnungstür war ins
Schloss gefallen – und das mitten in der
Nacht. Glück im Unglück: Er hatte sein
Smartphone bei sich. Verzweifelt suchte
er am Handy nach einem Schlüssel-
dienst. Er wurde fün-
dig und kontaktierte
den am schnellsten
zur Verfügung stehen-
den Dienst unter einer
kostenlosen 0800er-
Telefonnummer.
Auf seine Frage,
wie teuer der Einsatz
kommen würde, teilte
man ihm mit, dass man
die Kosten im Vorhin-
ein nicht sagen könne. Der konkret zu
zahlende Preis könne erst nach Durch-
führung der Aufsperrarbeiten genannt
werden. In seiner Not bestellte Herr M.
den Schlüsseldienst. Der Aufsperr-
dienst war zwar ziemlich flott da. Jedoch
war er eine geraume Zeit damit beschäf-
tigt, das Schloss zu öffnen – und das mit
gravierenden Folgen. Das Türschloss
wurde nicht nur geöffnet, sondern es
wurde so beschädigt, dass es ausge-
tauscht werden musste. Sofort nach
der Türöffnung wurde
Herrn M. eine Rech-
nung von über 500 Eu-
ro präsentiert. Unter
Druck und mangels Al-
ternativen akzeptierte
er zunächst diesen ho-
hen Betrag, wollte sich
mit der Vorgangsweise
aber nicht abfinden. Er
fand heraus, dass der
Aufsperrdienst seinen
Sitz in Deutschland hat und über keine
in Österreich erforderliche Gewerbebe-
rechtigung verfügt. Zudem war es nicht
möglich, von der Firma mit deutscher
Anschrift eine Stellungnahme einzufor-
dern.
D.S.
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