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AK FÜR SIE 02/2015
Pendlerpauschale und Pendler-
euro zählen zu den Werbungs-
kosten. Unter diese Rubrik fallen
aber noch andere absetzbare Kosten.
Ist Ihr Arbeitsplatz mindestens 20 km
von Ihrer Wohnung entfernt
und ist Ih-
nen die Benutzung eines öffentlichen Ver-
kehrsmittels zumutbar, können Sie das
kleine Pendlerpauschale geltend machen.
Es beträgt jährlich 696 Euro (zwischen 20
und 40 km), 1.356 Euro (zwischen 40 und
60 km) und 2.016 Euro ab 60 km.
Ohne (zumutbare) Öffi-Verbindung
gibt es schon ab 2 km das große Pendler-
pauschale. In diesem Fall beträgt das Pau-
schale jährlich 372 Euro (zwischen 2 und
20 km), 1.476 Euro (zwischen 20 und 40
km) 2.568 Euro (zwischen 40 und 60 km)
und 3.672 Euro ab 60 km. Für die Ermitt-
lung, welches Pendlerpauschale Ihnen zu-
steht und wie hoch der Pendlereuro ist, ist
ab der Veranlagung für das Jahr 2014 das
Ergebnis des Pendlerrechners maßgeblich
). Das Ab-
frageergebnis sollten Sie jedenfalls ausdru-
cken und sieben Jahre aufbewahren.
Die Steuerersparnis
hängt vom Ein-
kommen ab. Das Pendlerpauschale ist ein
Freibetrag und mindert die Lohnsteuer-
bemessungsgrundlage. Liegt es unter der
Grenze von 12.000 Euro (rund 1.200 Eu-
Fahren kann sich lohnen
Wer zur Arbeit pendelt, kann das Pendlerpauschale und den
Pendlereuro geltend machen.
ro brutto monatlich), erhöht sich die Nega-
tivsteuer auf bis zu 400 Euro.
Ab 2013 gibt es zusätzlich
den Pend-
lereuro. Der Pendlereuro ist ein Absetz-
betrag in Höhe von jährlich 2 Euro pro Kilo-
meter einfache Wegstrecke Wohnung–
Arbeitsstätte.
Teilzeitbeschäftigte
haben anteilsmäßig
Anspruch auf Pendlerpauschale und -euro.
Zu den Werbungskosten
zählen aber
auch Kosten für einen PC oder Laptop,
den Sie selbst anschaffen.
Auch Kosten für Aus- und Fortbil-
dung
sowie Umschulung können geltend
gemacht werden.
Die Betriebsratsumlage
zählt eben-
falls zu den Werbungskosten.
Wer zur Arbeit pendelt, kann sich einen Teil
der Fahrtkosten von der Steuer zurückholen
steuer
tipps
Foto: picturedesk.com / Willfried Gredler-Oxenbauer
Herr und Frau O.
1 Kind (14 Jahre)
Facharbeiter, Brutto mtl.
2.500,–
kaufmännische Angestellte
Brutto mtl.
1.700,–
Abschreibungen:
Private Krankenversicherung 1.000,–
Kredit für Einfamilienhaus 5.000,–
Pendlerpauschale
Hr. O., 25 km
(groß, weil Schichtdienst)
1.476,–
Pendlereuro
Hr. O.
50,–
Betriebsratsumlage
Hr. O.
150,–
Kinderfreibetrag
Hr. O.
132,–
Kinderfreibetrag
Fr. O.
132,–
Hr. O. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
888,–
Fr. O. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
293,–
5.
Frau Z.
alleinstehend,
beendet Studium
im Mai, beginnt
ab September
Dienstverhältnis
Brutto mtl.
2.000,–
Fr. Z. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
1.026,–
Einkommen bleibt unter der Steuergrenze von
12.000,–,
bekommt die gesamte Lohn-
steuer (insgesamt 916,–) zurück, die
mtl. vom Arbeitgeber abgezogen wurde,
zusätzlich Negativsteuer i. H. v.
110,–
6.
AK STEUERSPARTAGE
23.02. – 27.02.2015
Maximal 100 TeilnehmerInnen pro Tag.
Anmeldetelefon 0800 201 101
zu den AK Steuerspartagen
23.–27. Februar
GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
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