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AK FÜR SIE 02/2015
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V
oraussetzungen für Elternteilzeit: Das
Arbeitsverhältnis hat zum Zeitpunkt des
Antritts ununterbrochen drei Jahre
gedauert, im Betrieb gibt es mehr als 20
ArbeitnehmerInnen und Sie leben mit dem
Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
Gesetzlicher Anspruch
auf Elternteilzeit
besteht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr.
Kündigungsschutz:
dauert bis vier
Wochen nach dem 4. Geburtstag Ihres Kindes.
Auch danach kann eine Kündigung, die wegen
der Teilzeit ausgesprochen wurde, vor Gericht
angefochten werden. Achtung: Bei einer
Kündigungsanfechtung gelten sehr kurze
Fristen! Wenden Sie sich sofort an Ihre
Gewerkschaft oder die AK.
Arbeitszeit gestalten:
Sie können die
Arbeitszeit verringern und verlegen – die Lage
lässt sich auch dann bestimmen, wenn Sie
Ihre Arbeitszeit gar nicht reduzieren.
Partnerschaftliche Teilung:
Väter und
Mütter können gleichzeitig in Elternteilzeit
gehen – Elternteilzeit der eine, Karenz die
andere geht aber nicht.
Probleme in der Praxis:
Arbeitgeber
behaupten immer wieder, dass gerade dieser
Job in Teilzeit nicht zu erledigen ist. Das ist
falsch. Jeder Job ist teilbar. Auch eine
verschlechternde Versetzung ist nicht zulässig.
Weniger Einkommen:
Ihr Brutto-Ein-
kommen wird anteilig verringert. Lange
Teilzeitphasen wirken sich nachteilig auf Ihre
Pension aus!
Elternteilzeit:
Theorie & Praxis
Elternteilzeit
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und geben Sie Ihre
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an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK-RATGEBER
rnteilzeit
der der Frau Recht gab. Die Arbeitneh-
merin bekam rund 16.000 Euro zugespro-
chen und ihr Dienstverhältnis blieb weiter
aufrecht.
„Man muss hartnäckig bleiben“, weiß
auch Lidia Knapp aus eigener Erfahrung.
Die Freizeitpädagogin und Mutter zweier
Kinder stieg nach der Kinderpause im Jahr
2012 wieder in den Beruf ein. Sie wollte
sich ihre Arbeitszeiten so legen, dass sie
ihre Kinder an zwei Tagen die Woche ab-
holen kann. Ihr Arbeitgeber war gegen-
über der Elternteilzeit skeptisch. „Ich war
plötzlich in einer sehr unangenehmen Ver-
handlungsposition“, erinnert sich Frau
Knapp. „Es war schwierig, meinen Willen
durchzusetzen.“
„Das Recht, früher zu gehen“
Schließlich gab es aber eine Einigung.
Heute sieht sie das Positive an der Eltern-
teilzeit: „Ich bin nicht auf Kulanz angewie-
sen und habe das Recht, früher zu gehen.“
Ihr Wunsch ist dennoch: „Elternteilzeit
muss insgesamt mehr Akzeptanz bekom-
men. Es sollte nur noch heißen: Warum
bist du nicht in Elternteilzeit?“
Teilzeit teilen
Das gilt auch für Väter. Denn die Elternteil-
zeit ist ein Recht, das beide Eltern unter
bestimmten Voraussetzungen in Anspruch
nehmen können. Es bietet damit die Mög-
lichkeit zu einer partnerschaftlichen Teilung
der Kinderbetreuung. So können etwa Mut-
ter und Vater beide 30 Stunden arbeiten
und so Beruf und Familie optimal vereinba-
ren. Für Jasmin Kaluppa hat die Elternteil-
zeit genau das ermöglicht. Sie kann sich
jetzt an vier Tagen die Woche um ihre Kin-
der kümmern. Ihre Arbeitszeiten legte sie
auf Montag, Dienstag und Sonntag. Das
klassische Teilzeitmodell von 8 bis 14 Uhr
sei in ihrer Branche schwierig, sagt sie. Ihr
Fazit: „Elternteilzeit wird oft nicht gern gese-
hen. Sie ist auch eine Heraus-forderung für
beide Seiten – aber es ist immer machbar.“
JELENA GUCANIN
Mutter Lidia Knapp mit Simon (7) und Jonas (5): „Ich bin nicht auf Kulanz
angewiesen und habe das Recht, früher zu gehen“
ANSPRUCHDER ELTERNAUF
TEILZEITBESCHÄFTIGUNG
ELTERNTEILZEIT
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
Elternteilzeit2013_Cover.indd 1
9/4/2014 9:09:54AM
Fotos: Lisi Specht
Tipp
Alexander Tomanek
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE
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