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AK FÜR SIE 02/2015
Wer eine Wohnung kauft oder ein
Haus baut, braucht jeden Euro. Zu
den Sonderausgaben zählen aber
auch noch andere Positionen:
Der Genossenschaftsbeitrag:
Der Fi-
nanzierungsbeitrag für eine Genossen-
schaftswohnung ist absetzbar.
Der Hausbau:
Auch die Kosten für den
Bau eines Hauses sind absetzbar.
Wer Wohnraum saniert,
muss die Arbei-
ten von befugten Unternehmen durchführen
lassen, um die Kosten absetzen zu können.
Kreditrückzahlungen
sind absetzbar.
Bis zu 2.920 Euro
können Sie geltend
machen.
AlleinverdienerInnen bzw. Allein-
erzieherInnen
können 5.840 Euro gel-
tend machen, wenn der entsprechende
Absetzbetrag zusteht.
Umzugskosten sind absetzbar,
wenn
Sie aus beruflichen Gründen übersiedeln
mussten. Dies fällt unter Werbungskosten.
Zu den Sonderausgaben zählen
auch
Prämien für Personenversicherungen wie
bestimmte Lebensversicherungen, freiwilli-
ge Kranken-, Unfall- und Rentenversiche-
rungen.
Auch Spenden sowie Beiträge
an ge-
setzlich anerkannte Kirchen und Religions-
gemeinschaften sind absetzbar.
Hilfe beim Wohnen
Wer Wohnraum schafft oder saniert, kann die Kosten dafür
als Sonderausgaben absetzen.
Wer ein Haus baut, kann jeden Euro gut gebrauchen. Kosten für den Hausbau sind von der
Steuer absetzbar
Foto: picturedesk.com / vario images / chfranke
Sie zahlen keine Lohnsteuer?
Das ist kein Grund, nicht auch
die Arbeitnehmerveranlagung
zu machen. Denn unter gewissen Voraus-
setzungen genügt bereits Ihre Unterschrift.
Alle, die weniger als rund 1.200 Euro
brutto im Monat verdienen,
können eine
Steuergutschrift erhalten.
Es werden zehn Prozent der
Sozialversicherungsbeiträge,
maximal
110 Euro, in Form der Negativsteuer als
Gutschrift ausbezahlt.
Voraussetzung für die Negativsteuer
ist ein echtes Dienstverhältnis, bei dem
Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
werden. In den Genuss dieser Gutschrift
kommen daher auch Lehrlinge.
Keine Negativsteuer
gibt es für freie
DienstnehmerInnen und PensionistInnen.
auf
Kleinverdiener,
aufgepasst!
Die ArbeitnehmerInnenveranlagung ist
nicht nur etwas für Gutverdiener.
Tipp
Martin Saringer
AK STEUERRECHTSEXPERTE
steuer
tipps
Frau S.
Alleinerzieherin
, 1 Kind, 3 Jahre
Angestellte, Teilzeit
Brutto mtl.
1.100,–
Einkommen unter der Steuergrenze,
ANV sinnvoll wegen der Negativsteuer
Frau S. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
604,–
Zusammensetzung:
Negativsteuer
(10 % der
SV-Beiträge, max. 110,–)
110,–
Alleinerzieherabsetzbetrag
als Negativsteuer
494,–
Herr und Frau B.
2 Kinder, geb. im Jänner und
5 Jahre (Kindergarten)
kaufmännische Angestellte
(Mutterschutz und Karenz,
Kinderbetreuungsgeld)
Angestellter, Brutto mtl. 2.150,–
Kinderbetreuungskosten
(Essen, Bastelgeld etc.)
900,–
Kinderfreibetrag
440,–
Alleinverdienerabsetzbetrag 669,–
Herr B. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
1.158,–
Herr und Frau L.
Facharbeiter, Brutto mtl. 2.400,–
Verkäuferin
(Karenz Ende April),
Teilzeit
, Brutto mtl.
1.200,–
Hr. L.:
Hauskredit
6.000,–
Kinderfreibeträge
(3 x 220,–)
660,–
Kinderbetreuung
(2 und 7 Jahre)
2.200,–
Pendlerpauschale
Fr. L.
22 km
696,–
Hr. L. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
1.422,–
Fr. L. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
323,–
(Einkommen Fr. L. unter Steuergrenze,
Negativsteuer
, inkl. Pendlerzuschlag)
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