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Foto: picturedesk.com / Rainer Hackenberg
Kinder kosten Geld, aber gera-
de für Familien gibt es einiges
zu holen.
Den Alleinverdienerabsetzbetrag
gibt
es, wenn die Einkünfte des Partners nicht
mehr als 6.000 Euro im Jahr ausmachen
und man für mindestens ein Kind (für mehr
als sechs Monate) Familienbeihilfe bezieht.
AlleinerzieherInnen,
die für mindestens
ein Kind (für mehr als sechs Monate) Fami-
lienbeihilfe beziehen, haben Anspruch auf
den Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser be-
trägt bei einem Kind mindestens 494 Euro,
Wer Kinder hat, kann sich über die ArbeitnehmerInnenveran-
lagung vom Finanzamt Steuergeld zurückholen.
bei zwei 669 Euro und erhöht sich für das
dritte und jede weitere Kind um 220 Euro.
Auch unter der Steuergrenze
gibt es
beide Absetzbeträge als Negativsteuer.
Zusätzlich können 220 Euro Kinder-
freibetrag
beansprucht werden. Beantra-
gen ihn beide Eltern, beträgt er je 132 Euro.
Kosten für Kinderbetreuung
können
pro Kind und Jahr bis zu 2.300 Euro abge-
setzt werden, bis das Kind zehn ist. Vor-
aussetzung: Betreuung in einem Kinder-
garten, Hort oder durch eine pädagogisch
qualifizierte Person.
Wer unterschiedliche Einkünfte
in einem Jahr hatte, für den
kann sich die Arbeitnehmer-
veranlagung besonders lohnen.
Unter schwankenden Bezügen
versteht man den Wechsel der Arbeitsstelle,
der mit unterschiedlichen Einkommen
verbunden ist, aber auch den Eintritt ins
Berufsleben nach Präsenz- oder Zivildienst,
das Ende der Lehre oder eines Studiums,
die Rückkehr aus der Karenz oder den
Wechsel Vollzeit/Teilzeit.
Die Lohnsteuer,
die Sie monatlich
abgezogen bekommen, wird nämlich so
berechnet, als ob Sie das ganze Jahr so viel
verdient hätten.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung
wird Ihre tatsächliche Steuer berechnet. Die
zu viel abgezogene Steuer wird gutgeschrie-
ben und an Sie ausbezahlt. Dazu müssen
Sie im Formular L1 nur Ihre persönlichen
Daten ausfüllen.
Geld bei
Jobwechsel
Zu viel abgezogene Steuer wird gut-
geschrieben und an Sie ausbezahlt.
Tipp
Petra Innreiter
AK-STEUERRECHTSEXPERTIN
Frau A.
alleinstehend, ohne Kinder
pendelt täglich nach Wien (30 km
einfache Wegstrecke, Pendlerpauscha-
le nicht beim Arbeitgeber) Genossen-
schaftswohnung
Angestellte, Brutto mtl. 2.200,–
Abschreibungen:
Annuitäten für die Genossen-
schaftswohnung
1.600,–
Krankenzusatzversicherung
800,–
Spenden
200,–
kleines Pendlerpauschale
30 km (PP 20–40 km)
696,–
Pendlereuro
60,–
Frau A. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
584,–
4.
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wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 02/2015
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