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Foto: picturedesk.com / Rainer Hackenberg
Kinder kosten Geld, aber gera-
de für Familien gibt es einiges
zu holen.
■
Den Alleinverdienerabsetzbetrag
gibt
es, wenn die Einkünfte des Partners nicht
mehr als 6.000 Euro im Jahr ausmachen
und man für mindestens ein Kind (für mehr
als sechs Monate) Familienbeihilfe bezieht.
■
AlleinerzieherInnen,
die für mindestens
ein Kind (für mehr als sechs Monate) Fami-
lienbeihilfe beziehen, haben Anspruch auf
den Alleinerzieherabsetzbetrag. Dieser be-
trägt bei einem Kind mindestens 494 Euro,
Wer Kinder hat, kann sich über die ArbeitnehmerInnenveran-
lagung vom Finanzamt Steuergeld zurückholen.
bei zwei 669 Euro und erhöht sich für das
dritte und jede weitere Kind um 220 Euro.
■
Auch unter der Steuergrenze
gibt es
beide Absetzbeträge als Negativsteuer.
■
Zusätzlich können 220 Euro Kinder-
freibetrag
beansprucht werden. Beantra-
gen ihn beide Eltern, beträgt er je 132 Euro.
■
Kosten für Kinderbetreuung
können
pro Kind und Jahr bis zu 2.300 Euro abge-
setzt werden, bis das Kind zehn ist. Vor-
aussetzung: Betreuung in einem Kinder-
garten, Hort oder durch eine pädagogisch
qualifizierte Person.
Wer unterschiedliche Einkünfte
in einem Jahr hatte, für den
kann sich die Arbeitnehmer-
veranlagung besonders lohnen.
■
Unter schwankenden Bezügen
versteht man den Wechsel der Arbeitsstelle,
der mit unterschiedlichen Einkommen
verbunden ist, aber auch den Eintritt ins
Berufsleben nach Präsenz- oder Zivildienst,
das Ende der Lehre oder eines Studiums,
die Rückkehr aus der Karenz oder den
Wechsel Vollzeit/Teilzeit.
■
Die Lohnsteuer,
die Sie monatlich
abgezogen bekommen, wird nämlich so
berechnet, als ob Sie das ganze Jahr so viel
verdient hätten.
■
Bei der Arbeitnehmerveranlagung
wird Ihre tatsächliche Steuer berechnet. Die
zu viel abgezogene Steuer wird gutgeschrie-
ben und an Sie ausbezahlt. Dazu müssen
Sie im Formular L1 nur Ihre persönlichen
Daten ausfüllen.
Geld bei
Jobwechsel
Zu viel abgezogene Steuer wird gut-
geschrieben und an Sie ausbezahlt.
Tipp
Petra Innreiter
AK-STEUERRECHTSEXPERTIN
Frau A.
alleinstehend, ohne Kinder
pendelt täglich nach Wien (30 km
einfache Wegstrecke, Pendlerpauscha-
le nicht beim Arbeitgeber) Genossen-
schaftswohnung
Angestellte, Brutto mtl. 2.200,–
Abschreibungen:
●
Annuitäten für die Genossen-
schaftswohnung
1.600,–
●
Krankenzusatzversicherung
800,–
●
Spenden
200,–
●
kleines Pendlerpauschale
30 km (PP 20–40 km)
696,–
●
Pendlereuro
60,–
✚
Frau A. erhält im Rahmen der ANV
eine Gutschrift in Höhe von
584,–
4.
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wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 02/2015
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