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tipps
Z
u kalt zum Arbeiten? Das gilt in Öster-
reich nicht, wenn es um Arbeiten im
Freien geht – aber Ihre Firma muss für
Ihre Sicherheit und den Gesundheitsschutz
sorgen. „Dazu gehören gegebenenfalls
Wetterschutz- oder Kälteschutzkleidung
und regelmäßige Aufwärmpausen“, sagt
Harald Bruckner, AK Experte für Arbeitneh-
merInnenschutz. Welche Kälteschutzmaß-
nahmen nötig sind, muss jedes Unterneh-
men vor Beginn der Kälteperiode festlegen.
Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat,
Ihrer Gewerkschaft oder der AK nach.
Ab 10 bis 15 Grad,
also schon deutlich
im Plus-Bereich, können Sie von „Kälte-
arbeit“ sprechen. Ab dann müssen die Fir-
men auch für den Kälteschutz sorgen.
Für Beschäftigte am Bau gilt
dazu
noch das „Schlechtwetterentschädigungs-
gesetz“: Bei der Festlegung, wie kalt es ist,
wird nicht nur die Temperatur, sondern
auch der Wind mit einbezogen. Auch dafür
ist der Arbeitgeber in Abstimmung mit der
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskas-
se (BUAK) zuständig. In Aufenthaltsräumen
am Bau, auch im Baucontainer, darf es
nicht kälter als 21 Grad werden.
In geschlossenen Räumen
müssen
klare Mindesttemperaturen eingehalten
werden. In Arbeitsräumen gilt für die Luft-
temperatur: bei geringer körperlicher Belas-
tung zwischen 19 und 25 Grad, bei norma-
ler körperlicher Belastung zwischen 18 und
24 Grad und bei Arbeiten mit hoher körper-
licher Belastung mindestens 12 Grad. Ab-
weichungen darf es nur dann geben, wenn
produktionstechnische Gründe der Bestim-
mung entgegenstehen, etwa bei der Her-
stellung oder Lagerung von Lebensmitteln.
Dann muss die Firma durch technische
oder organisatorische Maßnahmen, etwa
durch zusätzliche Pausen oder warme
Arbeitskleidung, dafür sorgen, dass die
Beschäftigten ausreichend vor der Kälte
geschützt sind.
Mehr zu ArbeitnehmerInnenschutz und
Gesundheit unter
Ihre Firma muss für Mindesttemperatur in Arbeitsräumen und
für ausreichend Kälteschutz bei Arbeiten im Freien sorgen.
„Kältefrei“ gibt es nicht – aber warme
Arbeitskleidung muss sein
Foto: Foto: picturedesk.com / Joe Pesl
Ihr Arbeitszeitrechner
unter zeitspeicher.arbeiterkammer.at –
QR-Code fürs Smartphone rechts
Im Kalten arbeiten
Bei der Arbeit am PC leisten Ihre Augen Schwerarbeit:
Wer acht Stunden am Tag am
Bildschirm arbeitet, mutet seinen Augen bis zu 17.000 Pupillenreaktionen pro Arbeitstag zu.
Nehmen Sie deshalb die ersten Anzeichen von Ermüdung ernst:
Augenzucken,
Flimmern, verschwimmende Buchstaben, Augenbrennen, Druckgefühl im Bereich der Augen
oder Kopfschmerzen. Bei intensiver Bildschirmarbeit von mindestens zwei Stunden am Stück
oder drei Stunden über den Tag verteilt stehen Ihnen pro Stunde zur Erholung der Augen zehn
Minuten augenschonende Tätigkeiten oder eine Bildschirmpause zu.
Achten Sie auf möglichst gute Beleuchtung und Belichtung des Arbeitsplatzes.
Am besten ist Tageslicht möglichst von der Seite. Vermeiden Sie Blendungen und Spiegelungen.
Moderne Bildschirme sind besser:
Flachbildschirme mit ausreichender Bilddiagonale
und flimmerfreier Darstellung helfen, die Augenbelastung zu reduzieren.
Mehr Entspannungsübungen im Büro unter
wien.arbeiterkammer.at/pctibeter
Schonen Sie Ihre Augen am PC
W
enn es Probleme mit Prüfungen an
Unis, Fachhochschulen oder Päda-
gogischen Hochschulen gibt, stehen
Sie damit nicht allein. Folgende Stellen be-
raten Studierende kostenlos und vertraulich:
Die Österreichische Hochschüler-
Innenschaft (ÖH)
bietet auch eine eigene
Beratung zu studien- und prüfungsrechtlichen
Problemen an.
Telefon: 01/310 88 80 0
E-Mail: bipol
@
oeh.ac.at
Die Ombudsstelle für Studierende
ist
eine Serviceeinrichtung des Wissenschafts-
ministeriums. Zudem gibt es vereinzelt
Ombudsstellen direkt an Hochschulen,
etwa an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Telefon: 0800-311 650
E-Mail: info
@
hochschulombudsmann.at
Ombudsstelle WU Wien:
Telefon 01/313 36 / 5041
E-Mail: herbert.loicht
@
wu.ac.at
Die Psychologische Studierenden-
beratung
hilft bei Prüfungs- und Motivations-
problemen. Es wird auch eine Online-Beratung
via Chat angeboten.
Telefon 01/402 30 91
E-Mail: psychologische.studentenberatung
@
univie.ac.at
Wenn es beim
Studium klemmt
Tipp
Martha Eckl
AK BILDUNGSEXPERTIN
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 02/2015
19
Arbeitsplatz
Bildschirm
Bestelltelefon:
310 00 10
322
E-Mail:
bestellservice
@
akwien.at
und geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an. Sie
finden sie auf der Heftrückseite (neben Ihrem
Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK-RATGEBER
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