Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 09/2014
21
dann nicht nur bei Ebay, sondern auch
gleich bei Amazon und Co auf Kosten ihrer
Opfer einkaufen.
n
Viele Passwörter müs-
sen verwaltet werden:
Bil-
den Sie Passwortgruppen:
für Zahlungsmittel, E-Mail-
Konten oder Test-Konten.
Passwortmanager-Program-
me helfen bei der Verwaltung.
n
Sicher aufbewahren:
Viele haben ihre Passwörter
in der Schublade neben
dem PC. Das ist ungefähr so
einbruchssicher wie der Haustürschlüssel
unter der Fußmatte. „Sie können freilich
Ihre Passwörter aufschreiben und in einen
Safe legen“, sagt Internet-Ombudsmann
Bernhard Jungwirth. Praktischere Alterna-
tiven bieten virtuelle Passwort-Safes für
den PC oder das Handy.
n
Behandeln Sie Ihr Passwort wie
Ihre Zahnbürste:
Nur selbst nutzen, auch
innerhalb der Familie nicht
weitergeben – und immer
wieder erneuern.
n
Bleiben Sie am Ball,
die Cyber-Diebe tun es
auch:
Wer sich online be-
wegt, muss sich über die
neuesten Entwicklungen in-
formieren. Halten Sie Ihren
PC frei von Viren. Deshalb:
Immer Virenschutz verwen-
den und automatisch aktualisieren lassen.
n
UTE BÖSINGER
Passwort
f=%uNN§%3&c
Schwer zu behalten,
aber sehr sicher
Gehackt:
Was tun?
Gegen falsche Rechnungen
von Internetdieben können Sie
Einspruch erheben.
I
n der Kreditkartenrechnung tauchen Posten
auf, die Sie nie beauftragt haben? Es
flattern Rechnungen ins Haus über Waren,
die Sie nie bestellt und auch nie
erhalten haben? Das können Sie tun:
n
Bei Hinweisen auf einen
Missbrauch im Internet
lassen Sie
die Kreditkarte sofort sperren. Ändern
Sie sofort ihre Zugangsdaten zu dem
Online-Dienst, von dem falsche
Rechnungen kommen. Melden Sie den
Missbrauchsverdacht dem Zahlungs-
dienst und auch der Polizei.
n
Ab der Sperre haften Sie
keinesfalls
für missbräuchliche
Abbuchungen, davor bis maximal 150 Euro
und auch nur, wenn man Ihnen leichte
Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Auch diese Haf-
tung entfällt, wenn der Zahlungsdienst keine
Personalisierung etwa durch ihre Unterschrift
oder einen Geheimcode verlangt. Das ist oft
bei Kreditkartenkäufen der Fall.
n
Ein Einspruch gegen die falsche
Rechnung
sollte am besten sofort gemacht
werden, ist aber bis zu 13 Monate möglich. Im
Streitfall muss die Kreditkartenfirma jedenfalls
nachweisen, dass die Zahlung von Ihnen
genehmigt wurde, und die entsprechenden
Aufzeichnungen vorlegen.
n
Bisher gehen die Kreditkartenfirmen
und Zahlungsdiensteanbieter bei
Missbrauchsfällen
gegenüber den
Geschädigten immer eher kulant vor, auch
weil sie die Online-Zahlungssysteme nicht in
Misskredit bringen wollen.
n
Rat und Hilfe bietet
die AK unter
wien.arbeiterkammer.at/konsument oder
der Internet-Ombudsmann unter
Aktuelle Warnungen vor Betrugsfallen im Netz
unter
Tipp
Daniela Zimmer
AK DATENSCHUTZEXPERTIN
Lucia Margaritella nutzt für jeden
Internetdienst ein eigenes Passwort.
Etwa zehn nutzt sie täglich. Die
Hotel-Angestellte hat die Passwörter
auf einem Stick gespeichert
Foto: Christian Fischer
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