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AK FÜR SIE 09/2014
Respekt hilft
gegen Übergriffe
Anzügliche Witze, Grapschen und unerwünschte
Nachstellungen – da wird die Arbeit schnell zur
Qual. Die Reinigungsfirma Simacek beugt vor.
D
enisa Macharova arbeitet seit bei-
nah zwei Jahren als Reinigungs-
kraft bei der Firma Simacek. Als
Vorarbeiterin ist sie für 16 Kolle-
ginnen zuständig. Das Reini-
gungsgewerbe ist eine Frauenbranche.
Dass sich ein Unternehmen vorsorglich
mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
auseinandersetzt, ist dennoch nicht selbst-
verständlich.
Praktische Umsetzung
Bei der Firma Simacek ist das anders. In
den Verhaltensregeln für Vorgesetzte, Mit-
arbeiterInnen und KundInnen wird Res-
pekt großgeschrieben. Ausdrücklich wird
festgehalten, dass niemand
aufgrund seines Geschlechts
oder der Herkunft schlecht
behandelt werden darf.
Das wird auch praktisch
umgesetzt: So gibt es für die
Reinigung von Waschräumen,
Umkleideräumen und Toiletten für das je-
weils andere Geschlecht die Regel, dass
die Arbeit nicht in Anwesenheit der Benut-
zer gemacht werden soll. Der Eingang kann
mit Stangen gesichert werden, an denen
das Wort „Stop“ anzeigt, dass der Raum
jetzt gereinigt wird.
„Klar sagen: Das mag ich nicht“
Unangenehme Situationen werden so mög-
lichst vermieden. Macharova: „Mir ist noch
nie etwas passiert!“ Aber oft ist es nicht
ganz einfach, festzustellen, ab wann Beläs-
tigung beginnt. Macharova: „Es gibt da ei-
nen älteren Mann, der greift mich so viel an.
Er sieht mich wie eine Tochter. Aber mir ist
das unangenehm.“ Viele Frauen sind hier
verunsichert. Die Handlungen vergiften
das Arbeitsklima, sind aber oft nicht ein-
deutig. Macharova meint, dass man trotz-
dem Halt sagen muss: „Einfach klar sa-
gen: ,Das mag ich nicht.‘ Wenn ich nichts
tue, dann denkt er, das ist so in Ordnung.“
„Macht und Demütigung“
AK Juristin Karmen Riedl, die Arbeitneh-
merInnen bei Verstößen gegen das Gleich-
behandlungsgesetz vertritt, sagt: „Sexuelle
Belästigung wird noch viel zu sehr ver-
harmlost. Dabei geht es nicht um einen
ungeschickten Flirt, sondern um Macht
und Demütigung.“ Sie wünscht sich schär-
fere Gesetze: „Die Schadenersätze sind
Arbeitsklima
So wehren Sie sich.
Keine Nachteile.
Arbeit-
nehmerInnen dürfen durch die
Zurückweisung einer Belästigung
keine Nachteile entstehen.
1.000 Euro Schadenersatz.
ArbeitnehmerInnen haben in allen
Fällen Anspruch auf Schadenersatz
von mindestens 1.000 Euro
gegenüber der Person, die sie
belästigt – egal, ob Arbeitgeber-
Innen, ArbeitskollegInnen oder
Kundschaft.
Betrieb muss handeln.
Darüber hinaus muss der Betrieb
für angemessene Abhilfe sorgen,
von einer Verwarnung bis hin zur
Kündigung oder Entlassung. Sonst
ist er zu Schadenersatz verpflichtet.
Wo hin?
Sie können eine
Belästigung beim Arbeits- und
Sozialgericht oder bei der Gleich-
behandlungskommission anzeigen.
Hilfe und Unterstützung gibt es
bei Betriebsrat, Gewerkschaft, AK
Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsan-
waltschaft sowie bei der Frauenhelp-
line gegen Gewalt: 0800/222 555.
Die Fristen dafür sind:
bei
Vorfällen vor dem 1. August 2013
ein Jahr, danach drei Jahre.
Rechtstipps zur Gleich-
behandlung im Betrieb:
arbeitundrecht/Gleichbehandlung
Ihr Recht bei sexueller Belästigung
Fotos: Lisi Specht
Mit einer Stange wird
bei der Reinigung der
Zutritt zu Waschräumen
und Co. gesperrt
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