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AK FÜR SIE 09/2014
job
tipps
Stipendien für Studis
Ab sofort geht mehr
Viele Studierende finanzieren sich über
Stipendien und müssen sich gleichzeitig etwas
dazuverdienen. Vom 20. September bis zum
15. Dezember können Stipendien für das
Studienjahr 2014/15 beantragt werden. Die AK
hat sich für Verbesserungen bei den Stipendi-
en eingesetzt und einiges erreicht.
Studierende dürfen mehr dazuverdienen,
nämlich jährlich 10.000 Euro (bisher: 8.000
Euro) ab 2015. Wenn Sie nicht das ganze Jahr
Studienbeihilfe bezogen haben, dürfen Sie für
jedes Monat, in dem Sie Studienbeihilfe
bekommen haben, 833 Euro dazuverdienen.
Sie haben länger Zeit:
Wenn Sie nach dem
Bachelorstudium ein Masterstudium aufneh-
men wollen und dafür ein Stipendium bean-
tragen, haben Sie jetzt 30 Monate statt vorher
24 Monate Zeit zwischen Bachelor-Abschluss
und dem Beginn des Masterstudiums.
Mehr für Studierende mit Kind:
Studierende
Eltern bekommen zum Stipendium monatlich
112 Euro pro Kind (bisher 67 Euro).
Wenn sich beispielsweise ihre Einkommens-
situation verschlechtert, können Sie einen
Abänderungsantrag
stellen und damit ein
höheres Stipendium bekommen. Diese Abände-
rung wird dann nicht erst ab dem Folgemonat,
sondern sofort wirksam.
Stipendienantrag und weitere Infos unter
Die Bildungskarenz oder die Bildungsteilzeit
müssen Sie schriftlich mit der Firma
vereinbaren. Sie müssen vorher bereits sechs Monate ununterbrochen dort gearbeitet haben.
Eine Bildungskarenz
können Sie für mindestens zwei Monate bis maximal ein Jahr
vereinbaren. Sie können die Bildungskarenz auch in Teilen antreten.
Die Bildungsteilzeit
kann für die Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren vereinbart
werden. Sie müssen aber mindestens 10 Wochenstunden arbeiten.
Die Arbeitszeit
müssen Sie mindestens um ein Viertel Ihrer Wochenstunden verringern;
maximal ist eine Verringerung der Arbeitszeit um die Hälfte möglich.
Wenn Sie beim AMS Bildungsteilzeitgeld beantragen
, muss die unmittelbar
davorliegende Arbeitszeit für mindestens sechs Monate unverändert gewesen sein.
Das AMS verlangt
einen Nachweis für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme.
So haben Sie Zeit zum Lernen
Foto: picturedesk.com / Visum / Thomas Langreder
F
rau K. arbeitet seit 2010 in einer
Steuerberatungskanzlei und möchte
eine Ausbildung zur Personalverrech-
nerin absolvieren. Sie fragt ihren Chef, ob
sie für sechs Monate in Bildungskarenz
gehen kann. „Geht leider nicht. So lange
kann ich nicht auf Sie verzichten!“, sagt er.
Frau K. möchte in dieser Firma bleiben,
sich aber auch weiterentwickeln, und fragt
die AK um Rat: „Ohne Zustimmung der Fir-
ma können Sie nicht in Bildungskarenz ge-
hen“, sagt AK Arbeitsrechtsexpertin Filiz
Yurdakul. „Möglich ist aber auch eine Bil-
dungsteilzeit: Sie bietet Zeit zum Lernen,
und dennoch sind Sie regelmäßig in der
Teilzeit für Bildung
Um sich weiterzubilden, können Sie eine Bildungskarenz
oder Bildungsteilzeit nutzen, wenn die Firma einverstanden ist.
Eine Auszeit zum Weiterlernen verbessert Ihre Chancen im Beruf
Firma.“ Frau K. spricht erneut mit ihrem Chef
und schlägt vor, ihre Arbeitszeit für die Zeit
der Ausbildung zu halbieren. Auf diesen
Wunsch geht ihr Chef dann auch ein, denn
er sieht es auch als Chance für seinen Be-
trieb, wenn Frau K. sich weiterbildet.
Ein Jahr lang wird Frau K. reduziert 20
statt bisher 40 Wochenstunden arbeiten
und verdient in dieser Zeit statt bisher rund
1.460 Euro netto nur noch rund 890 Euro
pro Monat. Für diese Zeit stellt sie beim
AMS einen Antrag auf Bildungsteilzeit-
geld. Sie kann mit rund 450 Euro im Monat
rechnen und so ihren Einkommensverlust
fast ausgleichen.
Tipp
von Filiz Yurdakul,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN
Checkliste
für Weiter-
bildungs-
lehrgänge
Bestelltelefon:
310 00 10
456
E-Mail:
bestellservice
@
akwien.at
und geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
CHECKLISTE
FÜR WEITERBILDUNGS-
LEHRGÄNGE
DAMITDER LEHRGANG
NICHT ZUM„LEERGANG“WIRD!
GERECHTIGKEITMUSS SEIN
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