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AK FÜR SIE 09/2014
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on Versicherungen eingehobene
Zahlscheingebühren sind unrechtmä-
ßig – und das seit dem 1. November
2009. Das hat nun der Oberste Gerichtshof
(OGH) klargestellt. Die Arbeiterkammer
hatte im Frühjahr 2011 gegen die Genera-
li Versicherung eine Klage eingebracht.
Versicherer hatten damit argumentiert, dass
das Zahlungsdienstegesetz, wonach Zahl-
scheingebühren verboten sind, gar nicht für
Versicherungen gelte. Aufgrund einer Spe-
zialbestimmung im Versicherungsvertrags-
gesetz könne sehr wohl ein Aufwandersatz
verlangt werden. In der Zwischenzeit hat
auch schon das Parlament eine Klarstellung
zugunsten der VersicherungskundInnen
beschlossen.
Körberlgeld gestrichen
„Jetzt haben es die Versicherungen schwarz
auf weiß“, sagt AK Konsumentenschützerin
Margit Handschmann. „Sie dürfen kein
Extra-Entgelt für Überweisungen per Zahl-
schein oder Online-Banking verlangen.“
Das Verfahren der AK gegen die Generali
Versicherung wurde vom OGH im Jahr
2013 unterbrochen, um eine Grundsatz-
entscheidung zur Zahlscheingebühr durch
den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
abzuwarten. Der Verein für Konsumenten-
information (VKI) klagte zuvor schon die
Telekomanbieter A1 und T-Mobile wegen
der unzulässig verrechneten Zahlschein-
gebühren.
Geld zurück
Die Zahlscheingebühr ist für Versicherungs-
kundInnen seit dem 1. November 2009
unzulässig. „Alle Versicherungskundinnen
und -kunden können die bezahlten Entgel-
te seit 2009 zurückverlangen, egal wann
sie die Versicherung abgeschlossen ha-
ben“, sagt AK Konsumentenschützerin
Benedikta Rupprecht. Es gibt eine kosten-
lose Sammelaktion zur Rückforderung. Der
VKI führt die Aktion im Auftrag des Sozial-
ministeriums bis 30. September 2014
durch.
D.S.
Informationen zur Sammelaktion „Geld
zurück“ finden Sie auf der Homepage
des Vereins für Konsumenteninformation unter
Zahlscheingebühr verboten
Die Telekomanbieter A1 und T-Mobile müssen es genauso unterlassen
wie die Versicherer: Zahlscheinentgelte sind gesetzwidrig.
initiativ
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Foto: Erwin Schuh
AK Konsumentenschützerinnen Benedikta Rupprecht, Margit Handschmann (von links):
VersicherungskundInnen können seit 2009 bezahlte Zahlscheinentgelte zurückverlangen
AK-Erfolg I
Klartext bei
Leasingverträgen
Firmen locken gerne mit günstigen Leasing-
raten. Dass auch Nebenkosten, vor allem
durch den notwendigen Abschluss einer
Kaskoversicherung, entstehen können, fällt
dabei oft unter den Tisch. Dem schob nun
der OGH einen Riegel vor: In der Werbung
für Leasingverträge müssen Nebenkosten,
auch für Kaskoversicherungen, angegeben
werden. Die AK hatte gegen die Porsche Inter
Auto GmbH & Co KG eine Klage eingebracht.
Die hatte in einer Zeitungswerbung mit einer
sensationellen Leasingrate von 49,94 Euro pro
Monat im Restwert-Leasing der Porsche Bank
geworben, ohne dabei weitere, nach dem
Verbraucherkreditgesetz nötige Angaben über
zusätzliche Kosten zu machen.
AK-Erfolg II
Arbeitsplätze durch
Hochtechnologie
Im Sommer hat die Regierung nach einem
Jahr Verzögerung eine Milliarde Euro zum
Ausbau der Internet-Breitbandnetze frei-
gegeben. Leistungsfähige Netze zur Daten-
übertragung sind ein wichtiger Baustein für
eine solide Wirtschafts- und Beschäftigungs-
lage. Denn laut Wirtschaftsforschungsinsti-
tut kommt ein Viertel des Wachstums von
Informations- und Kommunikationstechnologi-
en. Investitionen in Infrastruktur, Bildung und
soziale Dienstleistungen sind aus AK Sicht
notwendig als Voraussetzung für künftiges
Wirtschaftswachstum und damit zur Absiche-
rung künftiger Budgets.
Der Breitband-Ausbau kurbelt die
Wirtschaft an und schafft Arbeitsplätze
Foto: picturedesk.com / Caro
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