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AK FÜR SIE 09/2014
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Ihr Bruttonettorechner
unter bruttonetto.arbeiterkammer.at – QR-Code fürs Smartphone rechts
N
icht immer läuft alles so, wie es sich
die Ferialjobber vorgestellt haben.
Was tun, wenn Überstunden geleis-
tet, aber nicht bezahlt wurden – oder der
Arbeitgeber nur ein „Taschengeld“ auszah-
len will?
Wird bei einem Check des Gehaltszet-
tels, der auch für FerialarbeiterInnen Pflicht
ist, eine Unklarheit oder ein Fehler entdeckt,
ist Nachfragen ein Muss. Wurde zustehen-
des Entgelt nicht ausbezahlt, sollte der
Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur
Nachzahlung aufgefordert werden. „Wer zu
lange wartet, kann aufgrund von Verfalls-
bestimmungen Geld verlieren“, warnt AK
Arbeitsrechtsexpertin Irene Holzbauer.
Prüfen Sie auch nach, ob Sie bei der
Gebietskrankenkasse angemeldet waren.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Kopie
der Anmeldung zur Sozialversicherung aus-
zufolgen. Holzbauer: „Das ist wichtig, denn
bei einem Ferialjob werden bereits erste
Ansprüche für die Pension erworben.“
Beim Lohn/Gehalt gibt es laut Holz-
bauer folgende Anhaltspunkte: Der Ferien-
job muss mindestens nach Kollektivvertrag
bezahlt werden. Gibt es für die Branche
keinen Kollektivvertrag, dann steht zu, was
vereinbart war. Wurde über Lohn/Gehalt
nicht gesprochen, bildet das ortsübliche
Entgelt die Grundnorm. „700 bis 1000
Flop beim Ferienjob
Wenn etwas schiefgelaufen ist: Das können FerialjobberInnen tun,
um zu ihrem Recht zu kommen.
Mancher Ferienjob entpuppt sich im Nach-
hinein nicht gerade als das Gelbe vom Ei
Euro brutto sollte der Ferialjob schon brin-
gen“, sagt Holzbauer.
Und: Wer über das Jahr gerechnet we-
niger als 12.000 Euro verdient, ist nicht
lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohn-
steuer abgezogen, können sich Ferial-
arbeiterInnen diese mit der Arbeiterneh-
merInnenveranlagung innerhalb der kom-
menden fünf Jahre vom Finanzamt zurück-
holen. Und selbst wenn keine Steuer, aber
Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wur-
den, kann man vom Finanzamt die Negativ-
steuer in der Höhe von bis zu 110 Euro
kassieren. Besteht zudem Anspruch auf
Pendlerpauschale, kann sich die Negativ-
steuer auf bis zu 400 Euro erhöhen.
Foto: picturedesk.com / isoPix
Eine Lohnabrechnung
hat die ver-
rechneten Ansprüche (wie etwa Lohn/Gehalt,
Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, ...)
sowie die vorgenommenen Abzüge (Sozialver-
sicherungsbeträge, Steuer) zu enthalten. Dem/
der ArbeitnehmerIn muss klar sein, welche
Leistungen der Arbeitgeber berücksichtigt hat.
Wurden zum Beispiel nicht alle Urlaubstage
verbraucht, ist eine (Urlaubs-)Ersatzleistung
abzurechnen. Ist diese auf der Abrechnung
nicht angeführt, ist sie offensichtlich nicht
verrechnet und müsste beim Arbeitgeber
rechtzeitig geltend gemacht werden.
Jede/r ArbeitnehmerIn
sollte die
monatliche Lohnabrechnung kontrollieren,
um festzustellen, ob alle zustehenden
Ansprüche berechnet wurden. Eventuell
fehlende Entgeltbestandteile, wie etwa
Mehr- oder Überstunden, müssen beim
Arbeitgeber rechtzeitig eingefordert werden.
Denn oft finden sich in Arbeitsverträgen oder
Kollektivverträgen Verfallsbestimmungen,
wonach offene Ansprüche innerhalb weniger
Wochen oder Monate (sehr oft nur drei
Monate) geltend gemacht oder sogar
eingeklagt werden müssen.
Es ist ratsam,
offene Ansprüche immer
schriftlich geltend zu machen – am besten
mit einem eingeschriebenen Brief. Denn
kommt es zu einem Streitfall, ist ein
Nachweis notwendig. Musterbriefe dazu
finden Sie auf der Homepage der AK Wien.
Arbeitsrechtliche Ansprüche
müssen
innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend
gemacht werden, da sie sonst verjähren,
wobei etwaige Verfalls-/Klagsfristen wiederum
schon vorher zu berücksichtigen sind.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet
,
ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (= End-
abrechnung) auszufolgen. Die Fälligkeit der
Abrechnung ist grundsätzlich der Tag der
Beendigung. In der Praxis kann es vorkommen,
dass die Endabrechnung einige Tage nach
Beendigung ausgestellt und zugesandt wird.
Die Regeln für die
Lohnabrechnung
Tipp
Irene Holzbauer
AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN
Das BFI Wien lädt am
12. September 2014 ab
14 Uhr unter dem
Motto „Mutig neue
Wege beschreiten“ zu Fachgesprächen
und über 20 Beratungs- und Informati-
onsveranstaltungen (5./6. Stock, Alfred-
Dallinger-Platz 1, 1030 Wien).
Bildungsberatung, Informationen über
Bildungsabschlüsse und zu den Lehrgängen
für Pflegeberufe und Sprachkurse werden
laufend angeboten. Erleben Sie die Kurse des
BFI Wien mit Angeboten zur Persönlichkeits-
entwicklung, Soziales, EDV, Technik und
Wirtschaft. Alle Bildungs- und Infoangebote:
After Work-Beratung am BFI Wien
Nutzen Sie auch die After Work-Beratung im
Service-Center am BFI Wien: Mittwoch,
17. September und Mittwoch, 1. Oktober 2014,
jeweils 16.30-20 Uhr.
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