Wiener Wasser: Neue Karaffen
Das Wiener Hochquellwasser ist die umweltfreundlichste Form des
Durstlöschens und die ökologische Alternative zu den Einweg-Plas-
tikflaschen. Die neuen Wiener Wasserkaraffen aus Recyclingglas
gibt es mit fünf Motiven. Mehr unter:
Wirtschaft & Umwelt 4/2014
Seite 9
Umwelt verpflichtet werden
können. Die Abstimmung
darüber war denkbar knapp.
Der geplante Vorschlag wird
vermutlich das Aktiengesetz
betreffen. Dabei soll auch ge-
prüft werden, unter welchen
Bedingungen kleine und mitt-
lere Unternehmen allenfalls
von der Pflicht ausgenommen
werden können. Zudem soll
die Regulierung freiwillige,
weitergehende Maßnahmen
von Schweizer Unternehmen
nicht bremsen (Vermeidung so
genannter „Chilling effects“).
Die Mehrheit der Kommission
meint, dass die Schweiz damit
ihrer Verantwortung als Sitz-
staat gerecht wird.
HO
EU-Gentechnik
Nationale
Anbauverbote
Österreich setzt sich seit
Jahren für ein nationales
Selbstbestimmungsrecht
beim Anbau von gentech-
nisch veränderten Orga-
nismen ein.
Jedes EU-Mitgliedsland soll
selbst über die Zulassung von
gentechnisch veränderten Or-
ganismen (GVO) entscheiden
dürfen. Mit der Vorentschei-
dung des Umweltausschusses
des Europäischen Parlaments
Anfang November wird
diese Möglichkeit immer
realistischer. Der Umwelt-
ausschuss des Europäischen
Parlaments verlangt in seiner
Abstimmung wesentliche
Nachbesserungen zum Rats-
kompromiss. Er fordert, dass
GVO-Konzerne künftig eine
weniger zentrale Rolle beim
Zulassungsverfahren haben,
verlangt eine Ausweitung der
Gründe, den Anbau von GVOs
zu verbieten, verpflichtende
Koexistenzregelungen für alle
Mitgliedstaaten, Verbesserun-
gen bei der Risikoabschätzung
sowie eine andere juristische
Basis für das Selbstbestim-
mungsrecht. Das EU-Parla-
ment soll spätestens im Jänner
2015 über einen ausverhandel-
ten Kompromiss mit dem EU-
Rat und der EU-Kommission
abstimmen.
IS
Atomkraft
Klage gegen AKW
Hinkley Point
Österreich will gegen die
Subventionierung des
britischen AKW Hinkley
Point durch Staatsbeihilfen
vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) Klage
einreichen.
So reagiert die österreichi-
sche Bundesregierung auf die
Beihilfenentscheidung der
Europäischen Kommission
von Anfang Oktober. Groß-
britannien will den künftigen
Betreibern Siemens und Elec-
tricité de France über 35 Jahre
einen fixen Abnahmepreis für
den Strom zahlen, der schon
jetzt über den österreichischen
Einspeisetarifen für Windkraft-
anlagen liegt! Das AKW liefere
CO
2
-freien Strom und diene der
Versorgungssicherheit, meint
Großbritannien. Dem hat sich
die scheidende EU-Kommis-
sion unter Manuel Barroso
angeschlossen. Im Dezember
2013 hatte die EU-Kommission
noch große Bedenken gehabt
und ein Beihilfeverfahren
gegen Großbritannien eröffnet.
Die Entscheidung höhlt das
EU-Beihilferecht aus. Mehr
unter: blog.arbeit-wirtschaft.
at/?s=Hinkley+Point
HO
*
Dr. Remo Klinger
ist Fachanwalt für Verwal-
tungsrecht, Mitglied des Umweltrechtsaus-
schusses des Deutschen Anwaltsvereins e.V.,
Herausgeber der „Zeitschrift für Umweltrecht“,
Lehrbeauftragter der Hochschule für nach-
haltige Entwicklung Eberswalde. RA Geulen &
Klinger, Berlin.
„Warum tun sich Länder
wie Österreich und
Deutschland so schwer
damit?
Klinger:
Das erklärt sich
aus der Geschichte.
Deutschland, Österreich
und auch Tschechien
folgen seit den Kaiserrei-
chen einer Tradition des
subjektiven Rechtsschut-
zes. Klagen kann also nur
derjenige, der in seinen
Rechten verletzt sein
kann. Von diesem Dogma
abzuweichen, fällt vielen
Juristen schwer. Es
macht es den Gerichten
auch leichter, Klagen
abzuweisen. Denn man
kann einen Fall relativ
schnell beenden, wenn
der Kläger kein sub-
jektives Recht geltend
machen kann.
Wie ist das in anderen
Ländern, etwa in Frank-
reich geregelt? Was
sind die Erfahrungen?
Klinger:
Frankreich und
die meisten anderen
EU-Länder folgen dem
Prinzip der Interessen-
tenklage. Man muss also
nur ein weit verstandenes
„Interesse“ an der Sache
geltend machen. Der
EuGH sieht das ebenso.
Verwaltungshandeln wird
dadurch stärker über-
prüfbar.
Was sind die Erfahrun-
gen in Deutschland
mit den bestehenden
Klagerechten? Was
kann man daraus ab-
leiten?
Klinger:
In Deutschland
wurden die Klagerechte
der Umweltverbände
Schritt für Schritt erwei-
tert. Das ist die Folge der
Aarhus-Konvention, auch
Österreich wird sich dem
nicht entziehen können.
Mein Eindruck ist, dass
viele deutsche Behörden
nun kritischer mit Bauan-
trägen umgehen, wenn
sie sehen, dass sich ein
klagebefugter Umwelt-
verband mit der Sache
beschäftigt. Die Zahl der
Klagen ist gleichwohl
nicht sehr hoch. Es sind
etwa 50 Klagen pro Jahr
in Deutschland. Davon
hat die Hälfte Erfolg.
Rechnet man dies auf
Österreich um, sind es
weniger als zehn Klagen
pro Jahr. Das bringt
Österreichs Wirtschaft
nicht um und zeigt, dass
man das Recht ernst
nimmt.
Interview mit Remo Klinger
Klagerechte für NGOs
Seit Jahren wird in Österreich und Deutschland die
Umsetzung der sogenannten 3. Säule der Aarhus-
Konvention – der Schaffung von Klagerechten von
NGOs gegen Handlungen oder Unterlassungen von
Behörden – kontrovers diskutiert. Wie steht es um die
Umsetzung?
Nachrichten
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