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AK FÜR SIE 02/2015
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K
atrina Eder zahlte jahrelang Beiträge
in die Arbeitslosenversicherung ein.
Also machte sie sich keine großen
Sorgen, als ihre befristete Stelle für ein
wissenschaftliches Projekt an der Universi-
tät für Veterinärmedizin auslief. Jedoch: Als
sie sich nach der Babypause beim AMS
meldete, wurden ihr statt 30 nur 20 Wochen
Arbeitslosengeld zugestanden. „Als ich
danach nur mehr Notstandshilfe bekam, war
das Geld schon sehr knapp“, so Eder. Eder
wandte sich an die AK, wo Rechtsberaterin
Jutta Keul sagte: „Das ist kein Einzelfall.“
Fallstrick im Gesetz
Denn ein bürokratischer Fallstrick im Gesetz
machte Müttern mit zwei Kindern das Leben
schwer: Für die Bezugsdauer von 30 Wo-
chen waren drei Jahre arbeitslosenversiche-
rungspflichtige Beschäftigung innerhalb der
letzten fünf Jahre vor der Antragstellung
notwendig. Durch die Babypause für ein
zweites Kind verloren Frauen schnell ihre
Ansprüche. Die AK führte einen Musterpro-
zess und zog bis vor den Verfassungsge-
richtshof. Erfolg: Das Höchstgericht hob
die Rahmenfrist von fünf Jahren auf. Die
Benachteiligung fällt ab 1. Jänner 2015
weg.
Gerechte Gleichstellung
Und die Richter gingen gleich noch einen
Schritt weiter: Seit 1. Jänner 2015 gilt:
Kinderbetreuungszeiten sind im Arbeitslo-
senversicherungsgesetz mit Präsenz- und
Zivildienst gleichgestellt. „Das Höchstge-
richt hat festgestellt, dass beides gleicher-
maßen im gesellschaftlichen Interesse ist“,
so AK Expertin Jutta Keul. Für alle (überwie-
gend Frauen), die mindestens 14 Wochen
sonstige Anwartschaftszeiten aufweisen,
zählen nun auch Zeiten eines Kinderbetreu-
ungsgeldbezuges.
Katrina Eder hat mittlerweile wieder eine
Stelle gefunden, wieder bei einem wissen-
schaftlichen Projekt an der Universität für
Veterinärmedizin. Sie freut sich über den
Ausgang des Verfahrens und hofft, dass sie
jetzt, nachdem auch das Verwaltungsgericht
positiv entschieden hat, rasch die Differenz
von Arbeitslosengeld zu Notstandshilfe
ausgezahlt bekommt.
K.N.
AK-Erfolg für Mütter
Mütter bekamen nach der Babypause bisher oft nicht das volle Arbeits-
losengeld. Die AK bekämpfte die Diskriminierung.
initiativ
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Foto: Lisi Specht
Katrina Eder (l.) sah nicht ein, warum sie nach dem zweiten Kind weniger Ansprüche haben
sollte. AK Rechtsvertreterin Jutta Keul (r.) brachte den Fall vor den Verfassungsgerichtshof
AK-Erfolg hält
Hohe Managergagen
nicht absetzbar
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den
Steuermalus für besonders hohe Manager-
gehälter bestätigt, Jahresgagen über
500.000 Euro können nicht von der Steuer
abgesetzt werden, wie von AK und ÖGB
durchgesetzt. Jetzt müssen weitere Maß-
nahmen folgen, um den Wildwuchs bei
Managergehältern einzudämmen. Die Ergeb-
nisse der jährlich von der AK durchgeführ-
ten Studie zu den Vorstandsbezügen in den
ATX-Unternehmen sprechen Bände: Zuletzt
verdiente ein Vorstand in den Top-20-Börse-
unternehmen im Schnitt 1,3 Millionen Euro
im Jahr – und damit das 47-Fache eines
österreichischen Durchschnittseinkommens.
Palmers und die Detektive
AK klagte 15.000 Euro
für Arbeitnehmerin ein
Fast 20 Jahre arbeitete eine Verkäuferin bei
Palmers und dann das: Als sie eine Knie-
operation meldete, wurde sie gekündigt.
Dabei ging die Frau nach der OP pflicht-
bewusst trotz Schmerzen in der Kündigungs-
frist wieder arbeiten. Dann aber stürzte sie.
Ihre Ärztin schrieb sie für eine Woche krank,
ohne Bettruhe. Palmers schickte der Arbeit-
nehmerin einen Detektiv nach, der sie beim
Einkaufen und in einem Café fotografierte,
worauf die Arbeitnehmerin nicht nur gekün-
digt, sondern auch noch fristlos entlassen
wurde – zu Unrecht. Die AK holte vor Gericht
rund 15.000 Euro für sie heraus, das Urteil ist
rechtskräftig. AK Expertin Karmen Riedl:
„Nur ein Arzt kann entscheiden, was man
im Krankenstand tun darf und was nicht.“
Palmers entließ Verkäuferin zu Unrecht
Foto: picturedesk.com / WirtschaftsBlatt / Guenther PEROUTKA
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