AK Für Sie - Mai 2014 - page 24

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AK FÜR SIE 05/2014
Seit 1. Mai
Durchstarten mit „Wien
radelt zur Arbeit“
Jeder kann noch mitradeln. Die Aktion „Wien
radelt zur Arbeit“ läuft noch den ganzen Mai.
Bilden Sie Zweier-, Dreier- oder Vierer-Teams
mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Betrieb
und radeln Sie mit. Die Mobilitätsagentur der
Stadt Wien ruft bereits im vierten Jahr im Mai
zu der Radel-Aktion auf. Die Arbeiterkammer
hat den Radel-Monat von Anfang an unter-
stützt. „Wer zur Arbeit radelt, schafft für sich
selbst eine Win-Win-Situation: Radlerinnen und
Radler kommen mit Schwung in die Arbeit
und tun etwas für ihre Gesundheit“, sagt AK
Präsident Rudi Kaske. Die AK Wien unterstützt
„Wien radelt zur Arbeit“ aber auch, weil diese
Aktion den Teamgeist fördert: Kolleginnen und
Kollegen sammeln im Team Radkilometer und
können mit etwas Glück gemeinsam gewinnen.
Attraktive Preise, vom E-Bike über Radausflüge
und Fahrrad-Accessoires bis hin zu Ballonflügen,
werden unter den TeilnehmerInnen verlost.
Eleonora Turco zum Beispiel radelt täglich bei
jedem Wetter sechs Kilometer ins Biocenter St.
Marx und zurück. „Das geht viel schneller als
mit den Öffentlichen. Mit den Öffis müsste ich
dreimal umsteigen.“ Sie können sich ganz leicht
im Internet registrieren und Ihre Kilometer zäh-
len. Einfach einloggen und mitradeln.
D
ie Festplattenabgabe soll eine Ab-
geltung für Privatkopien von Musik,
Filmen und Co sein. Bis zu 40 Millio-
nen Euro im Jahr fordern Österreichs Ver-
wertungsgesellschaften für die von ihnen
vertretenen KünstlerInnen. Anfang April hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) ent-
schieden: „Raubkopien“ dürfen nicht ein-
berechnet werden. Argument: „Ein System
der Privatkopievergütung, das
nicht un-
terscheidet, ob die Quelle
rechtmäßig
oder unrechtmäßig ist, trägt nicht zu einem
angemessenen Ausgleich bei.“
Für die KonsumentInnen bedeutet das
Urteil aber indirekt auch die Klarstellung, dass
das Runterladen von illegalen Quellen (soge-
nannte „Raubkopien“) nicht zulässig ist.
KonsumentInnen zahlen doppelt
Bisher war die Rechtslage in Österreich
hier nicht eindeutig. Insgesamt lehnt die AK
die Festplattenabgabe weiterhin klar ab.
Denn mit der Festplattenabgabe werden
alle Geräte, in denen Speicher enthalten
sind, teurer: vom Musikplayer bis zur Digital-
kamera. Außerdem würden KonsumentIn-
nen, die ihre Musik etwa bei iTunes kaufen,
doppelt zahlen. Denn in vielen legalen An-
geboten ist die Lizenz für eine Privatkopie
im Kaufpreis bereits einberechnet.
K.N.
Teure Festplattenabgabe
Die Festplattenabgabe soll eine Abgeltung für Privatkopien von
Musik und Co sein. Für „Raubkopien“ darf sie aber nicht gelten.
Geld zurück von Santander Bank
D
ie Santander Consumer Bank hat
KreditnehmerInnen regelmäßig eine
teure Kreditversicherung „mitverkauft“
und die Versicherungsprämie für die gesam-
te Laufzeit dem Kreditbetrag zugeschlagen
und mitverzinst. Beispiel aus der AK-Bera-
tung: Statt dem gewünschten Kreditbetrag
von 10.000 Euro hatte ein Konsument ei-
nen verzinsten Kredit in Höhe von 13.000
Euro zu bezahlen – also inklusive einer Prä-
mie für die Versicherung von 3.000 Euro.
Der Oberste Gerichtshof hat nun festge-
stellt, dass die Bank die Versicherungen un-
zulässigerweise nicht in den sogenannten
Effektivzins eingerechnet hat. Die Bank muss
nun alle betroffenen Kredite neu berechnen
und zu viel bezahlte Zinsen gutschreiben so-
wie die Monatsrate für die restliche Laufzeit
neu berechnen und entsprechend senken.
Der VKI bietet KreditnehmerInnen kostenlos
Unterstützung bei der Durchsetzung dieser
Rückzahlungen an.
/
konsument/geld
Foto: Erwin Schuh
Wer bei iTunes Musik gekauft hat, hat bereits für das Recht auf eine Privatkopie bezahlt
Foto: picturedesk.com / Peroutka Guenther
Foto: Thomas Lehmann
Santander hat Versicherungen zu Unrecht
nicht im Effektivzinssatz ausgewiesen
Eleonora Turco radelt täglich 6 Kilometer
bei jedem Wetter
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