ALLTAG, GELD
UND
KONSUMENTENSCHUTZ
Teure Teppichpflege
Teppichreinigungsfirmen werben derzeit ziemlich heftig.
Doch die Preise sind bisweilen weit überteuert.
Achtung, Falle!
Kreditvermittler
kassiert saftige Gebühr
Dürfen die das?
H
err S. benötigt für eine neue Wohnung und
Möbel einen günstigen Kredit. Bei seiner
Recherche im Internet stößt er auf verschiede-
ne Kreditvermittler. Herr S. schreibt einige per
E-Mail an. Ein Kreditvermittler meldet sich telefo-
nisch. Er könne einen günstigen Kredit anbieten.
Seine Provision würde fünf Prozent ausmachen.
Eine Bearbeitungsgebühr von 350 Euro sei eben-
falls zu zahlen. Er schicke Herrn S. per Post ein
Formular zu, das er zum persönlichen Termin
mitbringen solle. Bei diesem Termin sollen die
Details besprochen und der Kreditvermittlungs-
auftrag unterschrieben werden. Herr S. ist von
der Höhe der Provision und Bearbeitungsgebühr
überrascht. „Dürfen die das?“, fragt Herr S.
So sicher nicht!
Michaela Kollmann
AK Konsumentenschützerin
D
er Kreditvermittler darf keine Bearbei-
tungsgebühr von Herrn S. kassieren. Er
darf maximal fünf Prozent der vertraglich ver-
einbarten Kreditsumme ohne Zinsen nach er-
folgreicher Vermittlung verlangen. Tatsache ist:
Kreditvermittler verrechnen immer wieder auch
im Vorhinein eine Bearbeitungsgebühr. Dadurch
wird die gesetzlich definierte Höchstprovision
überschritten. Quittungen darüber erhalten Kon-
sumenten meist nicht. Daher ist die Rückforde-
rung schwierig. Ein Kreditvermittler vermittelt
ein Kreditinstitut, das dem Kreditwerber eine
Finanzierung gewährt. Der Weg zum Kreditver-
mittler zahlt sich daher für den durchschnittli-
chen Kreditkunden, also auch für Herrn S., we-
gen der Provisionen nicht aus. Besser ist, selbst
bei den Banken nachzufragen und mehrere
Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Teppichpflege-Preise vergleichen
Flattern Angebote von Reinigungsfirmen
oder anderen Unternehmen in
Ihren Postkasten, nicht voreilig zugreifen. Vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter.
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Sie haben ein Rücktrittsrecht
von einer Woche, wenn ein Mitarbeiter eines Unterneh-
mens unangekündigt zu Ihnen nach Hause kommt und einen Vertrag mit Ihnen abschließt.
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Verbindliche Kostenvoranschläge
dürfen nicht überschritten werden. Ein
Kostenvoranschlag ist immer bindend, sofern der Unternehmer nicht das Gegenteil
ausdrücklich erklärt hat. Achtung bei Circa-Preisen und Abrechnung nach Naturmaß!
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Infos zum Rücktrittsrecht
unter wien.arbeiterkammer.at/einkaufen. Ein Video
zum Kostenvoranschlag finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/service/videos/
konsumententipps
Foto: federicofoto - Fotolia
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 05/2014
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F
rühjahrsputz – die Geschäfte für Rei-
nigungsfirmen florieren. Momentan
überfluten
Teppichreinigungsfirmen
Haushalte mit ihrer Werbung – günstige
Preise, gratis Abholung und Zustellung,
auch bei langen Anfahrtswegen, Extra-
Rabatte und und und. Auch Frau P. fiel
die Werbung in die Hände und sie kon-
taktierte eine Firma. Einige Tage später
standen zwei überaus kompetent wirken-
de Herren in ihrer Tür und nahmen ihre
zwei Teppiche in Augenschein. Und
schon hatte Frau P. einen Auftrag über
sage und schreibe 14.000 Euro unter-
schrieben. Ein volles Service von Wa-
schen über Imprägnieren, Ausbessern
der Fransen und Kanten bis hin zu neu
Färben wurde vereinbart. Doch noch am
selben Tag war Frau P. klar: Sie hatte sich
über den Tisch ziehen lassen. Sie zog
einen Sachverständigen zu Rate, der bei
der vereinbarten Rückgabe der Teppiche
die Arbeiten inspizierte. Er kam zu dem
Ergebnis: 800 Euro wären für die durch-
geführten Arbeiten mehr als fair gewe-
sen. Frau P. hatte Glück im Unglück und
konnte sich mit dem Unternehmen auf
den geringeren Preis einigen. „Verlangen
Sie vorweg unbedingt einen verbindli-
chen Kostenvoranschlag und lassen Sie
sich bei der Auftragserteilung nicht unter
Druck setzen“, rät AK Konsumenten-
schützerin Jutta Repl.
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D.S.
Teppichreinigung: Die AK warnt vor oft
überhöhten Preisen