AK Für Sie - Mai 2014 - page 14

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AK FÜR SIE 05/2014
job
tipps
kurz
notiert
So gelingt die Bachelor-
oder Masterarbeit!
Vor allem für berufstätige studierende ist die Ab-
schlussarbeit an einer Universität oder Fachhoch-
schule oft eine große Hürde. Das schreiben von
Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten muss
aber nicht zwangsläufig zur Qual werden!
Finden Sie das „richtige“ Thema:
Grenzen sie Ihr Thema gut ein. Berufstätige
studierende können mit Themen aus der
eigenen Arbeitspraxis oft gut punkten.
Beachten Sie die formalen Vorschriften:
Erkundigen sie sich vorweg genau über die
studien- und formalrechtlichen Anforderungen
wie etwa Zitierregeln, Layout-Vorgaben und so
weiter. Verlassen sie sich dabei nicht nur auf
Hinweise anderer studierender.
Über Arbeitstechniken und Strategien
zur Vorbereitung
von Abschlussarbeiten gibt
es hilfreiche Bücher. sie sind kostenlos ver-
fügbar, zum Beispiel im Lesesaal der AK Biblio-
thek Wien. Klicken sie sich rein unter
wien.arbeiterkammer.at/bibliothek
Fühlen Sie sich beim Schreiben wie blo-
ckiert?
Manchmal sind Prüfungsängste oder
Lernstörungen die Ursache, warum mit der
Abschlussarbeit nichts weitergeht. Die Psycholo-
gischen Beratungsstellen für studierende geben
hier Hilfestellung unter
im AK Folder „Tipps für wissenschaftliche
Arbeiten“ unter
bestellservice
@
akwien.at
oder am kostenlosen Bestelltelefon unter
310 0010 496
Firma verkauft, Firma vererbt:
Jedes Jahr wechseln bei tausenden Firmen die Inhaber.
Lassen Sie sich
eine schriftliche Mitteilung über den Betriebsübergang geben. Denn nach
einigen Jahren wird es möglicherweise schwierig, einen Betriebsübergang nachzuweisen.
Wenn der Arbeitgeber
im Zuge eines Betriebsübergangs fix vereinbarte Teile des
Arbeitsvertrags wie das Gehalt, die Arbeitszeit oder die Tätigkeit ändern möchte, prüfen sie den
Vorschlag genau. Wenn sie nicht einverstanden sind, weisen sie darauf hin, dass Ihr Vertrag vom
neuen Arbeitgeber mit allen rechten und Pflichten übernommen werden muss.
Wenn der Arbeitgeber
sie wegen des Betriebsüberganges kündigt, erwidern sie so schnell
wie möglich, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist, am besten schriftlich per Einschreiben.
Wenn der neue Chef bei der Kündigung bleibt
und sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen
wollen, sollten sie sofort reagieren. suchen sie dazu rat bei der AK oder Ihrer Gewerkschaft.
Betriebsübergang: Das gilt
Foto: picturedesk.com / Action Press / Zimmermann, Katja
G
abriele F. arbeitete seit 15 Jahren in
einem Handelsbetrieb als Buchhalte-
rin. Sie war lange in der Firma und ver-
diente gut. Dann wurde der Betriebsteil, in
dem sie beschäftigt war, verkauft. Mit der
Information über den neuen Firmeninhaber
wurde Gabriele F. vor die Wahl gestellt:
Weniger Gehalt oder Job weg.
Gabriele F. bat die AK um Hilfe. „So
geht das nicht. Der neue Firmeninhaber
muss die bestehenden Arbeitsverträge im
Zuge eines Betriebsübergangs überneh-
men“, sagt AK Arbeitsrechtsexpertin Nicole
Reiter. „Das gilt auch für Lohn und Gehalt.“
„Und wenn der neue Chef mit Kündigung
Gleicher Job, neuer Chef
Wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten, verkauft wird, darf Ihr
Arbeitsvertrag nicht einseitig verändert werden.
Beim Betriebsübergang muss die neue InhaberIn bestehende Arbeitsverträge übernehmen
droht?“, fragte Frau F. „Während des Be-
triebsüberganges darf der Arbeitgeber
nicht kündigen“, sagt Arbeitsrechtsexpertin
Reiter. Eine solche Kündigung kann man
vor Gericht anfechten. Entscheidet man
sich für die Beendigung des Arbeitsverhält-
nisses, können alle Ansprüche wie Abferti-
gung und Sonderzahlungen geltend ge-
macht werden. „Das kann ganz schön ins
Geld gehen und wird den Chef vielleicht
überzeugen, einzulenken“, rät Reiter.
Gabriele F. schrieb ihrem neuen Chef,
dass sie keiner Gehaltsreduktion zustim-
men kann. Der Chef ließ daraufhin alles auf
sich beruhen.
Tipp
von Nicole reiter,
AK ArBEITsrEcHTsExPErTIN
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