Elternarbeit fair teilen
Eine gerechte Aufteilung entlastet Mütter und zeigt Kindern
von Anfang an, wie man fair zusammenarbeitet.
Elternarbeit teilen bringt doppelte Freude
Ihr Brutto-Netto-Rechner
unter wien.arbeiterkammer.at – QR-Code fürs Smartphone rechts
Foto: picturedesk.com / PhotoAlto / Ale Ventura
Der Weg zum Krippenplatz
■
Den Wunschplatz für den Start
im
September bekommen Sie in Wien am ehes-
ten, wenn Sie sich im November und Dezem-
ber anmelden (auch wenn Sie noch in Karenz
sind). Krippenplätze gibt es in Wien für Kinder
zwischen null und drei Jahren.
■
Die Anmeldung
für einen Wiener Kinder-
garten erfolgt bei den Servicestellen der Magis-
tratsabteilung 10 (Tel. 277 55 55) oder im Internet.
■
Gratiskindergarten:
Öffentliche Plätze
sind kostenlos, private werden bis zur Höhe
eines öffentlichen Krippenplatzes gefördert,
wenn Kind und betreuender Elternteil in Wien
hauptgemeldet sind. Für Essen und Extras
werden Beiträge eingehoben.
■
Vorrang
bei der Platzvergabe haben Be-
rufstätige, WiedereinsteigerInnen vor dem En-
de der Karenz (Karenzmeldung mitbringen!),
TeilnehmerInnen einer AMS-Schulung und
Jobsuchende mit Jobzusage.
/
kindergarten/krippe
Tipp
von Helga Hess-Knapp,
AK EXPERTIN FRAUEN- UND FAMILIENPOLITIK
Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 05/2014
23
Zeit für Ihre
Weiterbildung
Weiterbildung erleichtert den Wiedereinstieg.
Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes in
Karenz sind, ist das auch eine Gelegenheit für
Weiterbildung.
■
Überlegen Sie, wie viel Zeit
Sie für Wei-
terbildung aufwenden können. Weiterbildung
wird auch stundenweise angeboten, oft mit
Kinderbetreuung.
■
Nutzen Sie
Weiterbildungsmöglichkeiten,
die Ihre Firma anbietet. So halten Sie auch
Kontakt mit der Firma.
■
Holen Sie sich den AK Bildungsgut-
schein.
Für AK plus-Kurse (z. B. bei VHS, bfi)
gibt es 120 Euro plus 50 Euro zusätzlich für
Eltern in Karenz.
■
Auf jeden Fall
sollten Sie sich über Wei-
terbildungsangebote beraten lassen, wenn
Sie nach der Karenz nicht mehr in dieselbe
Firma zurückkehren. Alle Infos bekommen Sie
auf der Messe BBB (Beruf Baby Bildung) für
ArbeitnehmerInnen in Elternkarenz am 15. und
16. Mai 2014. Sie werden Infos zu Weiterbil-
dungsangeboten, Kinderbetreuung und zu ar-
beits- und sozialrechtlichen Fragen finden.
■
Beratung
bieten auch abz*austria (01/667
03 00,
), die waff-Maß-
nahme NOVA (wenn Ihr Wohnsitz Wien ist
– 01/2174832,
und das Ar-
beitsmarktservice im Rahmen von Info-Veran-
staltungen für WiedereinsteigerInnen.
bildung/bildungsfoerderungen
Eltern-
teilzeit
Bestelltelefon:
310 00 10
521
E-Mail:
bestellservice
@
akwien.at
und geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
Anspruchder elternAuf
teilzeitbeschäftigung
EltErntEilzEit
GErEchtiGkEitmusssEin
Elternteilzeit2013_Cover.indd 1
4/30/2013 12:50:41PM
D
ie geteilte Karenz:
Sowohl Mütter
als auch Väter können Karenz in An-
spruch nehmen. Es muss ein ge-
meinsamer Haushalt mit dem Kind beste-
hen. Die Karenz kann mit dem anderen
Elternteil zweimal geteilt werden. Ein Ka-
renzteil muss mindestens zwei Monate
lang dauern. Beim erstmaligen Wechsel
können die Eltern gleichzeitig einen Monat
in Karenz sein. Dadurch endet aber die
Gesamtdauer der Karenz um einen Monat
früher. Somit einen Monat vor dem 2. Ge-
burtstag des Kindes. Beachten Sie die
Meldefristen und -pflichten gegenüber
dem/der ArbeitgeberIn.
Die geteilte Elternteilzeit:
Elternteilzeit
kann von den Eltern auch gleichzeitig in An-
spruch genommen werden. In der Regel
muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem
Kind bestehen. Es sei denn, es wurde eine
andere dementsprechende Obsorgeregel
bei Gericht festgelegt. Jeder Elternteil kann
für ein Kind die Elternteilzeit nur einmal in
Anspruch nehmen. Die Teilzeit muss min-
destens zwei Monate dauern. Auch hier
sind die Meldefristen zu beachten.
Pflegeurlaub:
Eltern, auch getrennte El-
tern, haben unabhängig davon, ob sie in
einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem
Kind leben oder nicht, Anspruch auf „Kran-
kenpflegefreistellung“. Jeder Elternteil hat
Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis
zum Ausmaß von einer Woche pro Ar-
beitsjahr. Für Kinder unter 12 Jahren gibt
es pro Elternteil eine, bei einer neuerlichen
Erkrankung eine zusätzliche Pflegefreistel-
lungswoche pro Arbeitsjahr. Das heißt
zum Beispiel für ein Kind unter 12 Jahren
haben beide Elternteile in Summe pro Ar-
beitsjahr maximal vier Wochen bezahlten
Pflegeurlaub.
Aufgabeneinteilung:
Achten Sie bei der
Verteilung der Kinderbetreuungs- und
Hausarbeiten auf eine faire Verteilung. Le-
gen Sie zum Beispiel fest, wer die Kinder
zur Schule bringt!
■
A.N.
/
berufundfamilie