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AK FÜR SIE 10/2014
Gemeinsamer Vertrag.
Mehrere Perso-
nen werden gleichberechtigte Mitmieter,
die aber auch solidarisch für die Miete haf-
ten. Nach diesem Musketier-Prinzip – alle
für einen, einer für alle – muss gegebenen-
falls auch eine Person alleine für den ge-
samten Mietzins geradestehen.
Ausstieg.
Ein Mitmieter kann außerdem
nur mit Zustimmung der anderen und des
Vermieters wieder aus einem Mietvertrag
aussteigen. Sonst haftet man auch nach ei-
nem Auszug weiter für Mietzinsrückstände.
WG mit Haupt- und Untermiete.
Meis-
tens aber schließt eine Person den Haupt-
mietvertrag ab und vermietet dann an die
anderen WG-Mitglieder weiter. Als Haupt-
So gründet man eine WG
Wer in eine Wohngemeinschaft ziehen oder eine gründen
will, sollte ein paar Dinge beachten.
Wohngemeinschaften sind für junge Menschen oft die einzig leistbare Wohnform
Foto: picturedesk.com / Caro / Caro
Finanzen bei Studium und Kind
Studium, Arbeit und Kind
unter einen Hut
zu bringen ist schwer. Tipps für die Finanzen:
Wochengeld.
Anspruch haben auch
geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert
sind, und zwar auf täglich 8,65 Euro.
Für den Leistungsnachweis für die
Familienbeihilfe
über acht Wochenstunden
gibt es mehr Zeit, und zwar drei Semester
statt nur zwei.
Verlängerung der Anspruchsdauer.
Die Semester bis zum zweiten Geburtstag des
Kindes werden bei der eigenen Familienbeihil-
fe nicht mitgezählt.
ÖH-Sozialfonds.
Die Österreichische
HochschülerInnenschaft hilft Eltern u. a. mit
dem ÖH-Kinderbetreuungsfonds.
Studienbeihilfe.
Es gibt einen Zuschlag
von 112 Euro pro Kind. Die Anspruchsdauer
verlängert sich um ein Semester bei
Schwangerschaft und danach für Pflege und
Erziehung des Kindes bis zum sechsten
Lebensjahr um zwei Semester.
Tipp
von Martha Eckl,
AK BILDUNGSEXPERTIN
mieter sollte man schriftlich im Mietvertrag
festhalten, dass mehrere Personen einzie-
hen werden.
Hauptmieter haftet.
Der Hauptmieter
haftet nach außen hin gegenüber dem Ver-
mieter für alle Forderungen.
Weniger Rechte bei Untermiete.
Unter-
miete hängt von der Hauptmiete ab. Wird
der Hauptmietvertrag beendet, müssen Un-
termieter die Wohnung verlassen. Gegen
den Willen des Eigentümers können Unter-
mieter nicht in der Wohnung bleiben.
K.N.
Weitere Tipps rund ums Wohnen auf
wien.arbeiterkammer.at/wohnen
Broschüre „Meine erste Mietwohnung“ auf
.
Gewerkschaft lohnt
auch im Studium
Weit mehr als die Hälfte der Studieren-
den ist erwerbstätig.
Welche Gewerkschaft
die richtige ist, kommt auf den Beruf an.
Jede Menge Infos dazu sowie eine Übersicht
der sieben Fachgewerkschaften bietet der
Österreichische Gewerkschaftsbund auf www.
oegb.at.
Ein Jugend-Angebot
gibt es bei jeder
Gewerkschaft, z. B. den Jugendherbergs-
ausweis.
10 Prozent Ermäßigung auf alle Bücher
gibt es für GPA-djp-Jugend-Mitglieder bei
Bestellung über die Gewerkschaft. Die GPA-djp
vertritt u. a. die Interessen der Privatangestell-
ten, der Mitgliedsbeitrag für die Jugend
beträgt nur 8,40 Euro pro Jahr.
Die Uni-Bediensteten
inklusive der
studentischen MitarbeiterInnen werden von der
GÖD vertreten. Sie handelte den europaweit
ersten Kollektivvertrag aus, der für alle
Uni-Bediensteten gilt.
Freiberuflich Tätige
wie z. B. Bühnen-
helfer bei Veranstaltungen sind bei der
GdG-KMSfB genauso gut aufgehoben wie alle
Gemeindebediensteten.
Wer oft am Bau jobbt,
wendet sich an
die GBH.
Wer regelmäßig kellnert,
ist bei der
Dienstleistungsgewerkschaft vida richtig.
Wer bei der Post
in den Ferien aushilft,
wendet sich an die GPF.
Arbeitest du in einer Fabrik?
Dann ist
die PRO-GE („Metaller“) für Dich die richtige
Adresse.
Die GPA-djp-Initiative gegen Abzocke bei
Praktika:
Termin BeSt3
Die Messe für Beruf, Studium
und Weiterbildung,
5. bis 8. März 2015, Wiener Stadthalle
AK Wien auf der BeSt3:
Koje A 30
Beratung zu den Themen zweiter Bildungsweg,
Matura für Berufstätige und vieles mehr.
Weitere Informationen auf
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