Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 10/2014
17
Ihr Bruttonettorechner
unter bruttonetto.arbeiterkammer.at – QR-Code fürs Smartphone rechts
W
enn Sie die Rückkehr aus der Ka-
renz rechtzeitig vorbereiten, ge-
lingt vieles besser“, rät AK Exper-
tin Sibylle Planteu. Einen Rechtsanspruch
auf Karenz haben Sie bis zum Ende des
zweiten Lebensjahres des Kindes. Der
zweite Geburtstag wäre also formal der
erste Arbeitstag, wenn Sie den Rechtsan-
spruch auf Karenz voll nutzen.
■
Wenn Sie länger als zwei Jahre
in Ka-
renz bleiben wollen, geht das nur mit Zustim-
mung Ihrer Firma. Für diese Zeit besteht kein
Kündigungs- und Entlassungsschutz.
■
Auch wenn Sie in Karenz sind,
muss
Ihre Firma Sie über wichtige Ereignisse im
Betrieb, die Ihre Interessen berühren, infor-
mieren: etwa über ein Insolvenzverfahren,
über betriebliche Umstrukturierungen oder
Weiterbildungsmaßnahmen. Im Falle einer
Insolvenz sollten Sie sofort mit dem Mas-
severwalter und Ihrer Gewerkschaft oder
der AK in Kontakt treten.
■
„Halten Sie auch selbst aktiv Kontakt,
um den Wiedereinstieg zu erleichtern“, rät
AK Expertin Planteu. Fragen Sie etwa in
Ihrer Abteilung, im Personalbüro oder
beim Betriebsrat nach, ob man Sie auf
dem Laufenden halten kann.
■
Wenn Sie auch in der Karenz etwas
dazuverdienen möchten,
können Sie mit
Ihrer Firma eine „geringfügige Beschäfti-
Zurück in den Job
Auch wenn Sie in Karenz sind, muss Ihre Firma Sie über
wichtige Ereignisse im Betrieb informieren.
Die Rückkehr aus der Karenz muss gut
vorbereitet werden
gung“ während der Karenz vereinbaren:
Sie können bis zu 395,31 Euro brutto da-
zuverdienen und verlieren damit nicht den
Kündigungsschutz in der Karenz.
■
Wenn Sie im Anschluss an Ihre Ka-
renz
in Elternteilzeit arbeiten möchten,
muss Ihre schriftliche Meldung spätestens
drei Monate vor dem Wiederantritt bei Ih-
rem Arbeitgeber eingelangt sein. Der Vater
des Kindes darf sich nicht gleichzeitig mit
Ihrer Elternteilzeit in Karenz befinden.
■
Einen Rechtsanspruch
auf Elternteilzeit
haben Sie, wenn Ihr Betrieb mindestens 21
Beschäftigte hat und Sie seit drei Jahren
dort beschäftigt sind. Erfüllen Sie diese Vo-
raussetzungen nicht, können Sie mit Ihrem
Arbeitgeber Elternteilzeit vereinbaren.
Foto: picturedesk.com / Iris Kaczmarczyk / ChromOrange
S
ie ärgern sich über den Vorgesetzten,
die Chefin oder die Kollegin und haben
das Gefühl, das loswerden zu müssen.
„Es kommt vor, dass man seinem Ärger Luft
machen muss. Aber Facebook & Co sind
nicht geeignet, Dampf abzulassen“, warnt
AK Arbeitsrechtsexperte Günter Köstelbauer.
Unbedachte Facebook-Einträge
können
rasch zur Firmenleitung gelangen. Im
schlimmsten Fall ist der Job weg und eine
Klage wegen Rufschädigung samt Schadener-
satzforderung droht. Solche Fälle gibt es
immer wieder in der AK Arbeitsrechtsberatung.
Wenn Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
der Firma am Cyber-Stammtisch ausgeplaudert
werden, ist dies ein Entlassungsgrund. „Der
Sachverhalt muss zwar im Einzelnen genau
geprüft werden. Aber grundsätzlich sind die
Beschäftigten zu Loyalität und Treue verpflichtet,
auch im Internet“, warnt der AK Experte.
Selbst wer strenge private Sicherheitseinstel-
lungen wählt, ist nicht davor gefeit, dass
Facebook-Einträge „Füße bekommen“:
Sie könnten weitergesagt, per Screenshot
weitergegeben und in andere Profile
weitergeleitet werden und so schnell bei
einem großen Publikum landen. „Ihren Ärger
über den Chef würden Sie auch nicht jedem
erzählen“, warnt Köstelbauer.
Auf Facebook
diskret bleiben
Tipp
Günter Köstelbauer
AK ARBEITSRECHTSEXPERTE
Guter Rat beim Wiedereinstieg
Wenn Sie nach Karenz oder längerer Unterbrechung zurück ins Berufsleben wollen,
brauchen Sie Rat und oft auch finanzielle Unterstützung. In Wien gibt es verschiedene Angebote, je
nachdem, ob Sie berufstätig, arbeitslos gemeldet sind oder nach einer langen Pause wieder
einsteigen wollen.
■
Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
bietet Berufstätigen Rat und
Förderung beim Wiedereinstieg nach der Karenz. Sie finden den waff im Internet unter
.
Klicken Sie auf „Service für Beschäftigte“ und „Karenz und Wiedereinstieg“.
■
Wenn Sie beim AMS gemeldet sind,
hilft auch das AMS mit Beratung beim Wieder-
einstieg weiter. Fragen Sie beim Arbeitsmarktservice nach.
■
abz austria berät Menschen,
die ihre Berufstätigkeit jahrelang unterbrochen haben, um
Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen. Es gibt Unterstützung für den Wiedereinstieg,
die berufliche Neuorientierung, bei Weiterbildungsfragen sowie bei Bewerbung und Jobsuche.
weitere Infos zum Wiedereinstieg nach langer Unterbrechung der Berufstätigkeit unter:
Eltern-
teilzeit
Bestelltelefon:
310 00 10
521
E-Mail:
bestellservice
@
akwien.at
und geben Sie Ihre
Mitgliedsnummer
an.
Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
AK RATGEBER
ANSPRUCHDER ELTERNAUF
TEILZEITBESCHÄFTIGUNG
ELTERNTEILZEIT
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
Elternteilzeit2013_Cover.indd 1
9/4/2014 9:09:54AM