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AK FÜR SIE 10/2014
job
tipps
Überstunden sind die Arbeitsstunden,
die Sie über die tägliche Normalarbeitszeit (meist
8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche) hinaus leisten.
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Für Teilzeitkräfte zählen erst die Stunden als Überstunden,
die über diese Normal-
arbeitszeit hinausgehen. Alle anderen zusätzlich geleisteten Stunden sind „Mehrarbeit“ und müssen
mit einem Zuschlag von nur 25 Prozent abgegolten werden. Dieser gilt auch bei einer Abgeltung in
Zeitausgleich, falls die Mehrarbeit nicht innerhalb von drei Monaten ausgeglichen wird.
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Jede Überstunde
muss mindestens entweder mit einem 50-Prozent-Überstundenzuschlag
bezahlt oder durch Zeitausgleich von 1,5 Stunden pro Überstunde abgegolten werden.
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Es gibt Höchstgrenzen.
Pro Tag: zehn Arbeitsstunden inklusive Überstunden, einige
Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen erlauben Ausnahmen. Pro Woche: fünf Überstunden.
Möglich sind auch bis zu zehn Überstunden pro Woche, aber nur in zwölf Wochen i m Jahr.
Überstunden: Das gilt
Foto: picturedesk.com / Caro
Foto: picturedesk.com / Caro
H
err R. war bei einem Kleintransport-
unternehmen als Fahrer tätig. Oft
arbeitete er 60 Stunden in der Wo-
che. „So was zahl‘ ich nicht“, sagte der
Chef dazu. Auch einen Freizeit-Ausgleich
für die geleisteten Überstunden bekam
Herr R. nie. Als Herr R. eines Tages Über-
stunden ablehnte, weil er sein Kind betreu-
en musste, kam es zum Konflikt. Da Herr
R. auch gesundheitlich angeschlagen war,
löste er das Arbeitsverhältnis auf Wunsch
des Arbeitgebers einvernehmlich. „War
das alles rechtens?“, fragte Herr R. die AK
im Nachhinein.
„Keineswegs“, sagt AK Arbeitsrechts-
Unbezahlte Überstunden
Ein Transportunternehmen betrachtete Überstunden als selbst-
verständliche unbezahlte Zusatzleistung – und musste nachzahlen.
Arbeiten bis in die Nacht: Viele Überstunden werden nicht bezahlt
expertin Amina Golic. „Überstunden sollen
die Ausnahme sein.“ Haben Beschäftigte
wichtige Gründe, wie etwa die Betreuung
eines Kindes oder einen dringenden Arzt-
termin, können sie Überstunden ablehnen.
„Jede geleistete Überstunde muss be-
zahlt oder durch Freizeit ausgeglichen wer-
den“, sagt Amina Golic. Die AK hat Herrn
R.s Ansprüche auf Bezahlung der Über-
stunden eingefordert. Da unbezahlte Über-
stunden in diesem Fall nur innerhalb einer
Frist von drei Monaten geltend gemacht
werden können, bekam Herr R. lediglich die
Überstunden der letzten drei Monate nach-
bezahlt, immerhin aber noch rund 800 Euro.
Tipp
von Amina Golic,
AK ARBEITSRECHTSEXPERTIN
Arbeitsrecht
griffbereit
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Sie finden sie auf der Heftrückseite (neben
Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.
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ARBEITSRECHT
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4/3/2012 2:15:37PM
kurz
notiert
Lkw-LenkerInnen:
Weiterbildung nachholen
Der Lkw-Führerschein allein reicht nicht mehr
für gewerbliche Transporte: Seit dem 10. Sep-
tember dürfen Lkw-LenkerInnen ihren Beruf nur
noch mit dem Nachweis einer Zusatzausbildung,
dem Code 95 im Führerschein, ausüben. Aber
etwa 20.000 Fahrerinnen und Fahrer haben
diese Ausbildung noch nicht, schätzt die AK. Sie
fahren entweder in einer rechtlichen Grauzone
oder müssen von einem Tag auf den anderen
den Lkw stehen lassen. „Das Versäumnis liegt
vor allem bei den Unternehmen“, sagt AK Ex-
perte Richard Ruziczka. Viele haben nichts zur
Weiterbildung ihrer FahrerInnen beigetragen,
weder durch zeitliche Freistellung von der Arbeit
noch durch die Übernahme der Weiterbildungs-
kosten. Die AK fordert jetzt die Polizei auf, bis
Jahresende auf Geldstrafen zu verzichten und
die LenkerInnen nur zu ermahnen.
Infos zur Weiterbildung für Berufslenker-
Innen bietet der Fachausschuss Berufs-
kraftfahrer der AK per E-Mail unter
berufskraftfahrer
@
akwien.at
Für gewerbliche Transporte müssen Len-
kerInnen eine Zusatzausbildung haben