ALLTAG, GELD
UND
KONSUMENTENSCHUTZ
Hohe Kreditspesen
Die Bankspesen bei Verbraucherkrediten sind hoch und in-
transparent. Die AK will mehr Klarheit für KonsumentInnen.
Achtung, Falle!
Mixer kaputt – mit
Gutschein abgespeist
Dürfen die das?
H
err S. hatte gerade erst seine Küche reno-
viert. Was ihm noch fehlte, war ein neuer
Standmixer. Er kaufte den Mixer in einem Ge-
schäft eines kleinen Elektrounternehmens. Jedoch
währte die Freude über das Gerät nur kurz –
genauer gesagt, bis zur ersten Inbetriebnahme:
Ein beißender Geruch und ein starker Funkenflug
im Standfuß des Mixers machten das Gerät un-
brauchbar. Herr S. reklamierte, das Unternehmen
war auch sofort zu einem Austausch bereit. Aber
das neue Gerät war nicht besser als das „alte“ –
es hatte dieselben Mängel. Auf einen nochma-
ligen Tausch wollte sich Herr S. nicht einlassen.
Er wollte den Kaufpreis rückerstattet. Mit dem
angebotenen Gutschein gab er sich auch nicht
zufrieden. „Dürfen die das?“, fragt Herr S.
So sicher nicht!
Elke Obenholzner
AK Konsumentenschützerin
H
err S. hat bei einer Gewährleistung An-
spruch auf eine kostenlose Reparatur oder
auf den Austausch des mangelhaften Geräts
innerhalb einer gewissen Frist ab Kaufdatum.
Wenn weder Reparatur noch Austausch fruchtet
– und dabei reicht ein einmaliger Verbesse-
rungsversuch –, kann Herr S. auf Wandlung des
Vertrages bestehen, was bedeutet: Ware zurück,
Geld zurück. Mit einem Gutschein muss sich
Herr S. nicht abspeisen lassen. Herr S. nahm das
Gerät mit nach Hause und reklamierte schrift-
lich. In seinem Brief pochte er auch auf seinen
Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Nachdem das Geschäft auf den Brief nicht re-
agierte, intervenierte die AK. Herr S. erhielt den
bezahlten Betrag prompt zurück. Bei der Verbes-
serung des Mangels handelte es sich um einen
gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.
Spesenwucher bei Krediten
Wer einen Kreditvertrag ab 10. Juni 2010 abgeschlossen hat,
kann
geleistete Zahlungen für eine Restschuldbestätigung oder für die Kontoschließung eines
Kreditkontos zurückfordern.
Wollen Sie die rechtswidrig bezahlten Spesen
für eine Restschuldbestätigung
oder Kontoschließung Ihres Kreditkontos zurückverlangen? Einen Musterbrief dazu finden
Sie zum Download unter wien.arbeiterkammer.at/kreditkosten.
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach möglichen Spesen
bei Ihrem Kredit und verhan-
deln Sie die Spesensätze. Sie können sich in der AK Konsumentenberatung informieren, ob
Ihre Kreditspesen zulässig sind: Tel 01 501 65 209, Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr.
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Noch Fragen?
wien.arbeiterkammer.at
AK FÜR SIE 10/2014
19
F
rau K. traf die Spesenkeule mit voller
Wucht, als sie einen Teil ihres
Wohnkredites früher zurückzahlte: Die
Bank verlangte eine saftige Gebühr in
der Höhe von 300 Euro. Die Gebühr
wurde auf den Kreditsaldo aufgeschla-
gen. „Das ist eine Strafgebühr in der
Höhe von zehn Prozent des vorzeitig
zurückbezahlten Betrages“, kritisiert AK
Konsumentenschützerin Michaela Koll-
mann. Als die Kundin nachfragte, mein-
te die Bank, dass wegen der vorzeiti-
gen Einzahlung des Geldbetrages die
Ratenhöhe des Kredits neu zu berech-
nen war. Das sei eine Vertragsände-
rung, dabei fielen Spesen für die Ra-
tenplanänderung in der Höhe von
300 Euro an.
„Die Kunden brauchen
mehr Klarheit bei den Spesen“,
sagt Kollmann. Erst jüngst er-
ging ein Urteil des Obersten Ge-
richtshofes zu den Spesen für die
so genannte Kreditrestschuldbe-
stätigung. Demnach sind diese Spesen
unzulässig. „Es muss geregelt werden,
dass diese Kontomitteilung grundsätz-
lich für alle Konsum- und Wohnkredite
kostenfrei sein muss.“ Ebenso zu hoch
sind die Spesen für Mahnungen, Ra-
tenplanänderungen, Stundung oder
Wechsel einer Sicherheit. „Und es ist
auch nicht einzusehen, warum eine
Bank für die dritte Mahnung 100 Euro
verlangt“, so Kollmann.
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