erbringen, wenn sie integriert
bleiben. Eine Privatisierung
der ÖBB ist daher auf jeden
Fall zu verhindern, das gilt
auch für den Verkauf besteh­
ender Unternehmensteile oder
Teilunternehmen.
Damit ein fairer Wett-
bewerb im ÖV überhaupt
denkbar ist, muss der Staat
einheitliche und verbindliche
Regeln für alle Verkehrsun-
ternehmen im Hinblick auf
technische Anforderungen,
Ausbildungsstandards, Bau-,
Betriebs- und Sicherheitsstan-
dards schaffen – hier besteht
noch Nachholbedarf. Ebenso
wichtig ist die Verhinderung
von Sozial- und Qualitätsdum-
ping im Verkehrsbereich: Für
jegliche Form von Verkehrs-
bestellung (Direktvergabe
und Ausschreibung) müssen
Qualitäts- und Sozialkriterien
österreichweit verbindlich
verankert werden. Bei Aus-
schreibungen müssen arbeit-
nehmerfreundliche Regelun-
gen für den Betriebsübergang
gelten. Es muss auch klar sein,
dass die sozialen und ökolo-
gischen Wirkungen eines
flächenhaften ÖV-Angebots
eine Unterstützung aus öffent-
lichen Mitteln rechtfertigen.
Es gibt aber auch andere
„Verkehrs-Baustellen“, an
denen die Politik in den
kommenden Jahren dringend
weiterarbeiten sollte, um das
Verkehrssystem klimaver-
träglich und ressourcenscho-
nend weiterzuentwickeln. Es
braucht eine konsequente Of-
fensive für den Güterverkehr,
die zu einer Verlagerung auf
die Schiene und Schifffahrt
führt und die Maßnahmen von
der Erhöhung der Lkw-Maut
bis zu strengen Kontrollen
der Sozialvorschriften auf der
Straße oder zu einer Reform
der Anschlussbahnförderung
bündelt. Der gepriesene Wett­
bewerb im Verkehr wird
derzeit zum Großteil auf dem
Rücken des Fahrpersonals
ausgetragen. Ob es sich umdas
Politik
Gesamtverkehrsplan für Österreich
Die Leitlinien des BMVIT für die österreichische Verkehrspolitik bis 2025 sollen
ein „sozialeres, sichereres, umweltfreundlicheres und effizienteres Verkehrs-
system“ schaffen.
/
gvp_gesamt.pdf
In der vergangenen
Legislaturperiode sind
– meist nach langem,
zähem Ringen – doch
wichtige Fortschritte er-
zielt worden. Dazu zählen
etwa neue Rahmenbe-
dingungen für die Verpa-
ckungssammlung, erste
Schritte zur Einbeziehung
von Off-Road-Maschinen
in die Feinstaubbekämp-
fung, neue Grundlagen
für die Umwelthaftung
und breiter Konsens zur
öffentlichen Wasserver-
sorgung. Es gibt aber
auch Bereiche, in denen
keine Ruhmesblätter
beschrieben wurden und
erhebliche Rechtsunsi-
cherheiten bestehen, wie
etwa bei der Umweltver-
träglichkeitsprüfung, im
Wasserrecht – Stichwort
unzureichende Verbind-
lichkeit des Kriterienkata-
logs Wasserkraft – oder
im Lärmschutz. Die
Verhandlungen um das
Energieeffizienzgesetz,
das mit ambitionierten
Zielen startete, schei-
terten kläglich. Die
völlig unkoordinierte
Umsetzung der Industrie­
emissions-Richtlinie in
zahlreichen Umweltma-
terien hat wieder mit aller
Deutlichkeit das Fehlen
eines einheitlichen An-
lagenrechts gezeigt. Im
Verkehrsbereich wurde
die Finanzierung des Öf-
fentlichen Verkehrs (ÖV)
mit dem langfristig orien-
tierten gemeinwirtschaft-
lichen Leistungsvertrag
auf neue Beine gestellt,
wurden die Fahrgast-
rechte im ÖV erstmals
verankert und verbessert
und die Ökologisierung
der Lkw-Maut vorange-
trieben. Auch in der Ver-
kehrssicherheit oder im
Eisenbahnrecht – Stich-
wort neue, für alle Un-
ternehmen verbindliche
Ausbildungsvorschriften
– kam es zu positiven
Weichenstellungen.
Während die Verkehrs-
infrastruktur weiter zügig
ausgebaut wurde, sind
die Verhandlungen für
zentrale Regeln für einen
fairen Wettbewerb und
hohe Sicherheitsstan-
dards im Eisenbahnrecht
noch nicht abgeschlos-
sen. Zudem bedrohen
die EU-Forderung nach
Liberalisierung und der
faktische Vorrang für
den Straßenverkehr
nationale Bemühungen
in Richtung Verlagerung
und Attraktivierung des
ÖV.
Bilanz
Mühsame Schritte
ÖV-Offensive statt Dornröschenschlaf .
Wirtschaft & Umwelt 3/2013
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