halt von Arten und Lebensräumen zu
verbessern. Allerdings diente das ÖPUL
bisher mehr der Sicherung agrarischer
Einkommen als dem Naturschutz, denn
die Vergabe hierfür eingesetzter öffent-
licher Mittel zielte nur auf die Einhal-
tung der definierten Bewirtschaftungs-
und Pflegemaßnahmen ab, nicht jedoch
auf deren tatsächliche, d.h. ökologische
Wirksamkeit. Besonders auch im In-
teresse der SteuerzahlerInnen braucht
es deshalb in Zukunft unbedingt mehr
begleitendes Monitoring sowie mit
den jeweiligen GrundeigentümerInnen
konkret vereinbarte Erhaltungs- bzw.
Schutzziele.
Schützen versus
konservieren
Unabhängig von den Schwachstel-
len in der Anwendung beschriebener
Instrumente steht man in öffentlichen
Diskussionen und Interessenskonflikten
wiederholt vor dem Problem fundamen-
taler Auffassungsunterschiede darüber,
was Naturschutz eigentlich bewirken
soll. Paradebeispiel ist der sogenannte
„Käseglocken-Naturschutz“, der zwar
in heutigen Naturschutzkreisen weitge-
hend als veraltete Sichtweise gilt, von
SchutzgebietsgegnerInnen aber immer
noch als gängiges Angst-Argument
einer drohenden weitläufigen Außer-
nutzungsstellung verwendet wird: In
der Kulturlandschaft Österreichs ist die
vermeintliche Wiederherstellung ei-
nes natürlichen „Urzustandes“, indem
man Natur „unter den Glassturz“ stellt
und damit allen menschlichen Ein-
reits rund 80 Prozent aller Flüsse mit
einem Einzugsgebiet größer als 100 km²
durch Verbauungen wie Kraftwerke be-
einträchtigt. Als überdies zunehmende
Probleme für die heimische Artenviel-
falt gelten die unkontrollierte Verbrei-
tung gebietsfremder Arten (Neobiota)
sowie der Klimawandel.
In Anbetracht dieser komplexen wie
vielfältigen Bedrängnisse der heimi-
schen Natur wurde das weitgefasste Ziel
eines Stopps des weiteren Verlusts an
biologischer Vielfalt bis 2010, zu dem
sich Österreich im Rahmen der ersten
EU-Biodiversitätsstrategie im Jahr 2002
bekannte, wohl auch mangels bereichs-
übergreifender Koordination verfehlt.
Umso wichtiger bleibt daher die Auf-
gabe von Naturschutz-NGOs und der
EU-Kommission, alle hierzulande Ver-
antwortlichen in die Pflicht zu nehmen,
Schutzziele erfolgreicher umzusetzen.
Aber wie steht es dabei um die Wirk-
samkeit der eingesetzten Instrumente?
Rechtlicher Fleckerlteppich
Der rechtliche Naturschutz ist in
Österreich in Gesetzgebung und Voll-
ziehung Bundesländersache. Nach ein-
heitlicher Definition der Länder besteht
dabei eine allgemeine Verpflichtung
zum Schutz und zur Pflege der Natur
als Lebensgrundlage für Menschen,
Tiere und Pflanzen. Nichtsdestotrotz
gibt es dennoch neun eigene Landes-
Naturschutzgesetze, in denen auch EU-
weit geltende Richtlinien wieder in un-
terschiedlicher Ausprägung umgesetzt
werden. Verkomplizierend kommen die
einzelnen Landesjagd- und Fischereige-
setze hinzu, welche ebenfalls den Um-
gang mit bestimmten Arten regeln. Als
Konsequenz muss man sich in der öster-
reichweiten Naturschutzarbeit mit dut-
zenden länderspezifisch verschiedenen
Gesetzen auseinandersetzen – exklusive
noch vieler angelagerter Verordnungen.
Einzige Ausnahme bildet die Errichtung
und Erhaltung von Nationalparks, die
mittels des klassisch-österreichischen
Minimalkompromisses einer Bund-
Länder-Vereinbarungen gemäß Artikel
15a der Bundesverfassung geregelt ist.
Eine einheitliche Regelung des Natur-
schutzes auf Bundesebene wie in der
Schweiz, oder ein Bundesnaturschutz-
gesetz wie in Deutschland scheiterte in
Österreich bislang am Widerstand der
Länder. Der rechtliche Fleckerlteppich
verhindert so weiterhin die wirksame
Umsetzung vieler international verein-
barter Schutzziele: Tiere halten sich nun
einmal nicht an Ländergrenzen, zudem
kann eine Art oder ein Lebensraumtyp
in einem Bundesland noch verbreiteter
vorkommen, bundesweit dennoch Sel-
tenheitswert haben.
Zuckerbrot
Ein hierzulande ergänzend sehr häu-
fig eingesetztes Instrument ist der Ver-
tragsnaturschutz – sei es im Aufbau
von Naturwaldreservaten, bei Natura
2000, besonders aber in der Landwirt-
schaft (ÖPUL). Dabei wird von der
Behörde mit den GrundeigentümerIn-
nen gegen finanzielle Aufwands- und
Ertragsentschädigung vereinbart, na-
turverträgliche Formen der Flächenbe-
wirtschaftung in der Kulturlandschaft
anzuwenden sowie bestimmte Pfle-
gearbeiten durchzuführen. Derzeitige
ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen umfas-
sen beispielsweise die Erhaltung von
Streuobstwiesen, Blühstreifen, oder die
Mahd von Steilflächen. Im Gegenzug
erhalten die teilnehmenden ÖPUL-Be-
triebe zurzeit insgesamt rund 540 Mil-
lionen Euro pro Jahr, wobei etwa die
Hälfte EU-Mittel sind. Grundsätzlich
können solche Vertragsnaturschutz-
Modelle dort, wo naturschutzrechtliche
Verbote sowie Anzeige- und Bewilli-
gungspflichten – aus welchen Gründen
auch immer – kaum durchsetzbar sind,
effektive Instrumente sein, um den Er-
Bewusstseinsbildung
Im Bildungsprojekt „Landwirtinnen und Landwirte
beobachten Pflanzen und Tiere“ nutzen bereits über
700 LandwirtInnen die Möglichkeit, ihre Wiesen
wieder systematisch genauer kennen zu lernen.
Biologische Vielfalt
Der Clearing House Mechanism ist die Informati-
onsplattform zum Thema Biodiversität. Folgende
Internetseite ist der Beitrag Österreichs zu diesem
globalen Netzwerk:
at/ms/chm_biodiv_home/chm_biodiv_home///
Endemiten
581 Tier- und 167 Pflanzenarten gibt es
weltweit nur in kleinen Verbreitungsgebieten
in Österreich, sie sind hier also endemisch.
Darunter fallen 174 Käfer, 80 Schnecken,
46 Spinnen sowie 6 Fischarten.
Unterschied zwischen
Umwelt und Natur
Natur- und Umweltschutz sind zwar eng
miteinander verbunden, jedoch nicht identisch.
Naturschutz als Teilgebiet des Umweltschutzes
fokussiert auf den Erhalt von Pflanzen- und
Tierwelten sowie Landschaften. Umweltschutz
geht von der Lebenswelt des Menschen aus
und setzt sich daher auch für die Reduktion ge-
sundheitlicher Belastungen durch menschliche
Aktivitäten ein.
Seite 16
Wirtschaft & Umwelt 2/2014
Schwerpunkt
NATURSCHUTZ
Fotos: Strahlhofer (2)
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