Bundesländern abgelehnt, da das Ni-
veau der geplanten Maßnahmen eine
Einhaltung des Grenzwertes auch
2015 nicht wahrscheinlich erscheinen
lässt. Maßnahmen zur Einhaltung des
Grenzwertes bei Feinstaub (PM10) in
den österreichischen „IG-L-Zonen“
haben zwar die lokale Grundbelastung
in den letzten Jahren reduziert. Durch
ungünstige Wetterlagen wie 2011 wird
in Wien und der Steiermark die Zahl
der zulässigen 35 EU-Tagesgrenzwert-
überschreitungen fast um das Doppelte
überschritten. Bei einer Überprüfung
der zulässigen Immissionsgrenzwerte
durch die EU-Kommission hätten die
österreichischen Bundesländer enor-
men Argumentationsnotstand.
Das 6. Umweltaktionsprogramm
der EU beinhaltet als Gesamtziel das
„Erreichen einer Luftqualität, von der
keine inakzeptablen Auswirkungen
bzw.Gefahren fürMenschundUmwelt
ausgehen. Davon sind Europa und die
Ballungszonen noch weit entfernt. Für
dieses Ziel muss die EU-Kommission
vorab für sich klären, ob sie die Einhal-
tung bestehender Vorschriften einfor-
dern oder klammheimlich verwässern
lässt. Dazu muss das „EU-Legislativ-
paket Luft“ wirklich Fortschritte brin-
gen. Im Gespräch sind hier vor allem
ein neues Emissionshöchstmengenziel
bei PM2,5 bzw. eine Verschärfung
bei Ammoniak gegen die grenzüber-
schreitende Luftverschmutzung und
sektorale Emissionsvorschriften bei
den „üblichen Verdächtigen“, beson-
ders Off-Road, maritime Schifffahrt,
Landwirtschaft oder Kleinfeuerungs-
anlagen. Denn ohne einschneidende
EU-Vorgaben würde aus dem Jahr der
Luft dann doch wieder nur ein „Lüf-
terl“.
£
„Umweltzonen“ tauchen in Debat-
ten ständig auf. Vertauscht werden
dabei aber regelmäßig die Begriffe.
EU-rechtlich sind Gebiete dann
auszuweisen, wenn wiederholt
Grenzwerte bei einem Luftschad-
stoff in einem zusammenhän-
genden Gebiet nicht eingehalten
werden. Maßnahmen sind bis
zum Erreichen der Grenzwerte zu
setzen. Die Steiermark und andere
Bundesländer haben deshalb seit
langem „IG-L-Zonen“ eingerichtet,
in denen einschneidende Maßnah-
men (z. B. Verwendungsverbote)
die allgemeinen Förderprogramme
(z. B. Ausbau von Fernwärme und
des öffentlichen Verkehrs) ergän-
zen.
Von „Umweltzonen“ spricht man
in Österreich nur dann, wenn
PKW-Fahrverbote ähnlich denen
in Berlin im Raum stehen. Dort
wurde mit rigorosen Fahrverboten
(rund zehn Prozent der KFZ-Flotte)
die urbane PM10-Immission um
sieben Prozent bzw. um zehn
Tagesgrenzwertüberschreitungen
reduziert. Lokale Rußemissionen
sanken um 60 Prozent. Für
diesen Ansatz spricht der hohe
Gesundheitseffekt aufgrund der
Bevölkerungsdichte. Faktisch
dagegen sprechen überregionale
Verfrachtungen, aber auch enorme
soziale Verwerfungen. Ungeklärt
ist bis dato, welches „Maßnah-
menniveau“ die EU-Kommission
letztendlich bei der Beurteilung von
Städten heranzieht.
UMWELTZONEN
MEHRERE EFFEKTE
Schwerpunkt
Überschreitungen I
Das IG-L erlaubt 25 und die EU 35 Überschreitun-
gen des PM10-Tagesmittelwertes (TMW) von 50
Mikrogramm je Kubikmeter (µg/m³). Weiters gibt
es noch einen Jahresmittelwert von 40 µg/m³.
Überschreitungen II
Im Jahr 2010 hatte Leibnitz 76, Graz 73 und Wien
62 TMW-Überschreitungen. Der Jahresmittelwert
wurde nirgends überschritten. Auf
-
bundesamt.at können alle Daten eingesehen
werden.
Wirtschaft & Umwelt 4/2012
Seite 17
OHNE EINSCHNEIDENDE EU-VORGABEN WÜRDE
AUS DEM JAHR DER LUFT DANN DOCH WIEDER
NUR EIN LÜFTERL WERDEN.