Weg, und auch Polen sieht darin eine
Option, von der Fixierung auf Kohle-
kraftwerke wegzukommen. Abgese-
hen von den Gefahren für die mensch-
liche Gesundheit und die Umwelt, die
mit Atomkraft einhergehen, benötigt
diese immer noch in hohem Ausmaß
Subventionen. Diese führen zu Wett-
bewerbsverzerrungen zwischen den
Mitgliedstaaten.
Offene Fragen
Bleibt das Ziel für die Treibhausgas­
emissionen. Sie sollen bis 2030 um 40
Prozent geringer sein als 1990. Dieser
Wert liegt auf dem Pfad, der bis 2050
zu einer Reduktion um 80 Prozent oder
mehr führen soll. Aber für sich genom-
men ist dieser Wert von 40 Prozent
nicht beurteilbar. Zum einen werden
die Mitgliedstaaten sehr genau darauf
achten, welchen Beitrag sie zu seiner
Erreichung leisten müssen. Aber der
Aufteilungsmechanismus ist noch un-
klar. Weiters bestimmt die wirtschaft-
liche Entwicklung wesentlich mit, ob
der Wert erreicht wird oder nicht; doch
über derart lange Zeiträume lässt sich
die wirtschaftliche Entwicklung kei-
nesfalls prognostizieren. Schließlich ist
offen, zu welchen Reduktionen sich die
anderen Staaten der Welt verpflichten
werden. Davon hängt aber wesentlich
ab, ob es leichter oder schwerer ist, die
angepeilten Emissionsreduktionen zu
erreichen.
Daher wäre eine flexible Zielset-
zung zu überlegen, die diese Faktoren
berücksichtigt, ohne ambitionierte kli-
ma- und energiepolitische Ziele aus
den Augen zu lassen. Jedenfalls sind
derartige Zielsetzungen aber auch mit
langfristig ausgerichteten Strategien
zu verknüpfen, die den Weg erkennbar
machen, mit welchen Maßnahmen die-
Förderungen und staatliche
Subventionen spielen bei der Errei-
chung der Klima- und Energieziele
eine wesentliche Rolle. So wird in
vielen EU-Staaten die Stromerzeu-
gung aus erneuerbaren Quellen
durch garantierte Einspeisetarife
gefördert, die die KonsumentInnen
aufbringen. Die Industrie wird
durch die Vergabe von Gratis-
zertifikaten im Emissionshandel
subventioniert.
Damit Wettbewerbsverzerrungen
vermieden werden, müssen derar-
tige Beihilfen den Leitlinien der EU-
Kommission entsprechen. Im Lauf
dieses Jahres legt die Kommission
die Leitlinien fest, die bis 2019
gelten sollen. Dazu hat die AK eine
Stellungnahme abgegeben, in der
vor allem gefordert wird, dass es
keine Förderung für Nuklearenergie
geben darf. Weiters soll nach Vor-
stellung der AK die Unterstützung
erneuerbarer Energieträger nur
mehr in Form von Investitionsbei-
hilfen zulässig sein. Wenn doch
noch Betriebsbeihilfen gegeben
werden, dann nur mehr für maximal
fünf Jahre.
Strengere Maßstäbe bei der
Beihilfenvergabe sollen das Ver-
ursacherprinzip betonen und die
Heranführung von Technologien an
die Marktreife unterstützen.
Die AK-Stellungnahme findet sich
unter
tion/consultations/2013_state_aid_
environment/ak_en.pdf.
Beihilfen
Leitlinien
Schwerpunkt
Sozialpartnerforderung
Die Sozialpartner haben in einem gemeinsamen
Brief Bundeskanzler Faymann aufgefordert,
sich auf EU-Ebene für die Festlegung von drei
Zielen – Treibhausgase, erneuerbare Energien und
Energieeffizienz – einzusetzen.
Energiestrategie 2030
Gleichzeitig mit den Verhandlungen über den
Vorschlag der EU-Kommission zu den Klima- und
Energiezielen hat das Wirtschaftsministerium mit
der Ausarbeitung einer Energiestrategie bis 2030
begonnen.
Wirtschaft & Umwelt 1/2014
Seite 17
Die Nutzung fossiler Brennstoffe hat ein
zuvor nicht vorstellbares Wirtschafts-
wachstum ausgelöst.
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