12
AK FÜR SIE 10/2014
^
L
ohn- und Sozialbetrug ist kriminell. Er
schadet den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, aber auch den ehrli-
chen Unternehmen und dem Staat. Da darf
es keinen Pardon geben“, sagt Bernhard
Achitz, leitender Sekretär des Gewerk-
schaftsbunds. Ende September erreichte
er zusammen mit den AK Sozialexperten
Walter Gagawczuk und Christoph Klein in
Verhandlungen mit Regierungs- und Wirt-
schaftsvertretern einen Durchbruch gegen
Firmen, die ihre Beschäftigten unter dem
Kollektivvertrag bezahlen. Die Regierung
hat eine Gesetzesvorlage gemacht, damit
Unternehmer, die ihre Beschäftigten um
Teile des Lohns betrügen, schärfer bestraft
werden können.
Neue Schlupflöcher
Konkret geht es um das Gesetz gegen
Lohn- und Sozialdumping. Es wurde 2011
mit der Öffnung des österreichischen Ar-
beitsmarkts beschlossen. Vorgesehen sind
Strafen, wenn Unternehmer weniger als den
kollektivvertraglichen Mindestlohn zahlen.
„Aber wir sind draufgekommen, dass das
nicht reicht. Die Lohnbetrüger haben immer
wieder Schlupflöcher gefunden“, sagt AK
Experte Walter Gagawczuk. „Erstens durf-
te vom Gesetz her nur kontrolliert werden,
ob der Grundlohn korrekt bezahlt wird.
Zweitens war die Strafe niedriger, wenn der
Unternehmer einfach die Lohnunterlagen
nicht dabei hatte.“
Mehr Strafe
Jetzt werden die Schlupflöcher geschlossen.
In Zukunft soll es auch Strafen geben, wenn
Firmen ihren Beschäftigten Zuschläge,
Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
vorenthalten. Und es soll genau so viel
Strafe wie erwiesene Unterentlohnung
kosten, wenn Unternehmer die Lohnunter-
lagen nicht vorlegen.
„Lohndumping gefährdet den Sozialstaat
insgesamt“, sagt Bernhard Achitz vom ÖGB.
Wird Lohn vorenthalten, gibt es auch weni-
ger Sozialversicherungsbeiträge und Steu-
ereinnahmen. AK Experte Christoph Klein
wiederum sagt: „Der Kampf gegen Lohn-
betrug ist für alle Beschäftigten wichtig. So
sichern wir das Lohnniveau.“
P.M.
Erfolg gegen Lohnbetrug
Jetzt soll schärfer gegen Firmen vorgegangen werden, die ihren Beschäf-
tigten zu wenig Lohn zahlen. Das haben ÖGB und AK durchgesetzt.
initiativ
^
Foto: Christian Fischer
Erreichten strengere Strafen gegen Firmen, die unter Kollektivvertrag bezahlen: Bernhard
Achitz vom ÖGB, Walter Gagawczuk und Christoph Klein von der AK (von links)
AK-Erfolg I
Beim Leasing geht’s
Schlag auf Schlag
Erst in der vorigen AK FÜR SIE konnten wir
berichten, dass die Arbeiterkammer erfolg-
reich gegen unvollständige Angaben in einer
Zeitungswerbung der Porsche Inter Auto
GmbH & Co KG für ein Auto-Leasingangebot
geklagt hat. Jetzt waren die AK Konsumen-
tenschützerInnen auch bei einer Leasing-
Werbung für Mazdas erfolgreich. Die beklagte
Rainer Kraftfahrzeughandels AG verpflichtete
sich unter anderem, in Zukunft nicht mehr
mit einer Restwertgarantie bzw. einem kos-
tenlosen Rückgaberecht sowie einer gratis
Vollkaskoversicherung für das erste Jahr zu
werben, wenn dies nur dann gilt, wenn die
Reparaturen und Services bei Rainer durch-
geführt werden.
AK-Erfolg II
Beim Freihandel soll
nicht alles gehen
Es gibt viele Proteste – auch die AK beteiligt
sich an Internet-Aktionen gegen Inhalte des
geplanten Freihandelsabkommens der EU
mit den USA. Darin soll es vor allem einen so
genannten Investorenschutz geben: Konzerne
sollen gegen ein Land klagen können, wenn
ihre Investitionen dort etwa durch gesetzli-
che Verbesserung der Arbeitsbedingungen
weniger Gewinn abwerfen. Ähnliche Regeln
sind auch in einem Freihandelsabkommen
mit Kanada geplant. Erster Erfolg dagegen in
Österreich: Der Nationalrat erklärte in einem
Antrag, dass im Investorenschutz „aus heuti-
ger Sicht“ kein Sinn erkennbar sei.
Demo in Brüssel gegen das EU-USA-Han-
delsabkommen: Proteste wirken langsam
Foto: picturedesk.com / EPA / Olivier Hoslet
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,...32